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  5. FS Ansprüche auf Ergänzungsleistungen FS Ansprüche auf Ergänzungsleistungen

FS Ansprüche auf Ergänzungsleistungen Auswirkungen der EL-Revision

Das Fachseminar vermittelt als Reminder die wesentlichen Grundlagen zu Anspruchsvoraussetzungen, Bedarfsberechnung und Leistungsarten für die Ergänzungsleistungen (IVG, AHVG, ELG, ELV). Weiter werden an Praxisfällen und Gerichtsentscheiden wichtige Fragen vertieft und Wissen für den Transfer in die Praxis der Teilnehmenden genutzt. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Fragen und Fälle zum Thema vorgängig einzureichen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Änderungen, die per 1.1.2021 in Kraft traten und auf Fragen der entsprechenden Übergangsbestimmungen.

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Das Fachseminar findet in Kooperation mit der Berner Fachhochschule statt. 

In der Übersicht

Ansprüche von Klientinnen und Klienten auf Ergänzungsleistungen sind in der Sozialberatung oder bei der Klärung der Subsidiarität in der Sozialhilfe wichtig für die Existenzsicherung. Das ELG wurde vom Parlament umfassend revidiert. Die Änderungen traten anfangs 2021 in Kraft und haben erhebliche Auswirkungen auf die Praxis.

Mehr Informationen

Ergänzungsleistungen werden zusätzlich zu bestimmten Leistungen der AHV oder IV ausgerichtet und garantieren im Prinzip bedarfsbezogen das ergänzungsleistungsrechtliche Existenzminimum. Dazu gehören auch Sonderleistungen wie bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten. In der Praxis spielt dabei eine komplexe, zum Teil mit Pauschalen versehene Bedarfsrechnung eine wesentliche Rolle. Besonders strittig sind in der Praxis oft Fragen der anrechenbaren Selbstversorgung. Dabei geht es um Möglichkeiten und Grenzen des Einkommenserwerbs des Ansprechers oder um Unterhaltspflichten von Angehörigen. Weitere Fragen stellen sich im Bereich des anrechenbaren Vermögens, insbesondere auch bei sogenannten Verzichtseinkommen und -vermögen wie bei vorgängigen Schenkungen und neuerdings auch bei übermässigem Verbrauch.

Die Teilnehmenden

  • kennen die Leistungen der EL und deren Voraussetzungen und können übliche EL-Bedarfsrechnungen auf ihre Korrektheit überprüfen
  • kennen die Auswirkungen der ELG-Revision auf die Praxis und aktuelle Themen der Weiterentwicklung der EL
  • haben sich mit der aktuellen Rechtsprechung und Praxis zu wesentlichen Anwendungsfragen beschäftigt
  • haben sich mit aktuellen Fragen und Fällen der Rechtsanwendung der EL auseinandergesetzt

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Facts

Programmstart

28.06.2023

Programmende

29.06.2023

Anmeldeschluss

29.05.2023

Dauer

2 Tage

Kosten

CHF 800.–

Programmleitung
  • Prof. Peter Mösch
Programmleitung (extern)

Pascal Coullery, Berner Fachhochschule

Programmart

Seminar

Unterrichtszeiten

09.15 bis 12.30 und 13.30 bis 16.45 Uhr

Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe
  • Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen
  • Fachpersonen aus Personal- oder Treuhanddiensten sowie aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich: Mitarbeitende von Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften etc., Mitarbeitende von Sozialversicherungen, Mitglieder von Fürsorge-/Sozialhilfebehörden und Kindes- und
    Erwachsenenschutzbehörden.
Voraussetzungen

Dieses Seminar vermittelt ein spezialisiertes Wissen. Wir empfehlen eine Anmeldung dann, wenn Sie bereits über Grundlagenkenntnisse zu den Sozialversicherungen verfügen oder wenn Sie den Einführungskurs Sozialversicherungsrecht besucht haben.

Anbieter

Soziale Arbeit

Methodik
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Fragen und Fälle zum Thema vorgängig einzureichen.

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Weitere Informationen

  • Fachseminare zu Sozialer Sicherheit

Anmeldung

  • Hier geht's zur Anmeldung 

Ausschreibung

  • Hier geht's zur Ausschreibung 

Kursleitung in Luzern

Prof. Peter Mösch

Dozent und Projektleiter

+41 41 367 48 85

E-Mail anzeigen

Kursleitung in Bern

Dr. iur. Pascal Coullery

Berner Fachhochschule

+41 31 848 36 99

E-Mail anzeigen

Kontakt

Ajdin Orucevic

Programmorganisator

+41 41 367 48 67

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