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FK Abklärung und Abklärungsverfahren

Der Fachkurs besteht aus den Themenblöcken 6 – 10 des CAS Abklärung und Anordnung im Kindes- und Erwachsenenschutz. Er vermittelt den Teilnehmenden Handlungskompetenz und Handlungssicherheit für das Vorgehen im Verfahren, von A (Eingang einer Gefährdungsmeldung) bis Z (Vollstreckung eines Entscheides).

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In der Übersicht

Die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden hat massgeblich dazu beigetragen, dass erhöhte Anforderungen an juristisch korrekte Verfahrensleitungen, aber auch an sozialarbeiterisch geprägte und fundierte Abklärungen gestellt werden. Die hierfür notwendigen Handlungskompetenzen werden im Fachkurs vermittelt. Unter anderem werden auch das Luzerner Abklärungsinstrument zum Erwachsenenschutz sowie das Berner und Luzerner Instrument zum Kindesschutz geschult. Der Fachkurs ist zusammen mit dem Fachkurs Vertiefung kindes- und erwachsenenschutzrechtlicher Instrumente Bestandteil des CAS Abklärung und Anordnung im Kinds- und Erwachsenenschutz.

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Facts

Programmstart

28.08.2023

Programmende

26.01.2024

Anmeldeschluss

15.08.2023

Dauer

13 Tage

Kosten

4'400.–

Programmleitung
  • Prof. Dr. Daniel Rosch
  • Luca Maranta
Abschluss

Kursbestätigung

Programmart

Weiterbildungskurs

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe

Der Fachkurs richtet sich primär an Mitglieder von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, an Abklärerinnen und Abklärer sowie weitere Interessierte mit vergleichbarem fachlichem Hintergrund.

Voraussetzungen

Die Aufnahme setzt einen Tertiärabschluss voraus. Zugelassen sind somit Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH oder mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung (Höhere Fachschule, eidg. Höhere Fachprüfung, eidg. Berufsprüfung).

Personen mit einem Abschluss der Fachhochschule, Universität oder ETH müssen Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld (namentlich in der Abklärung oder in der Verfahrensleitung bzw. vergleichbare Kompetenzen und Fähigkeiten) vorweisen können.

Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld (namentlich in der Abklärung oder in der Verfahrensleitung bzw. vergleichbare Kompetenzen und Fähigkeiten) verfügen.

Anbieter

Soziale Arbeit

Bemerkungen

Der Fachkurs ist Teil des CAS Abklärung und Anordnung im Kindes- und Erwachsenenschutz. Er kann mit dem Fachkurs Vertiefung kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Instrumente verbunden werden.

Programm-Flyer

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Wichtige Informationen

  • Flyer

    (137.5 KB) .PDF 

  • Dozierende

    (137.0 KB) .PDF 

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Weitere Informationen

  • CAS Abklärung und Anordnung im Kindes- und Erwachsenenschutz

  • FK Vertiefung kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Instrumente

Anmeldung

  • Hier geht's zur Anmeldung 

Daten

  • Hier geht's zu den Daten 

Kursleitung

Prof. Dr. Daniel Rosch

Dozent und Projektleiter

+41 79 313 90 09

E-Mail anzeigen

Kursleitung

Luca Maranta

Dozent und Projektleiter

+41 41 367 48 05

E-Mail anzeigen

Kontakt

Barbara Käch

Programmorganisatorin

+41 41 367 48 57

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