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CAS Kindesvertretung/ Verfahrensbeistandschaft  Kinder und Jugendliche in zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren vertreten

Das CAS-Programm vermittelt einschlägiges Fachwissen sowie die erforderliche Methodenkompetenz zur erfolgreichen Erfüllung der Berufsaufgaben und gibt Teilnehmenden Gelegenheit, ihre Sozial- und Selbstkompetenz in Bezug auf diese Aufgaben zu reflektieren.

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In der Übersicht

Im CAS-Programm liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung des spezifischen Rollenverständnisses und der Weiterentwicklung der Fach- und Methodenkompetenz: Die psychologischen und rechtlichen Grundlagen und die sich daraus ergebenden methodischen Konsequenzen stehen im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden bearbeiten materiell- und formellrechtliche sowie psychologisch-methodische Fragen, die für die Führung von Kindesvertretungen relevant sind. Anhand von ausgewählten Fallbeispielen werden verschiedene Themen interdisziplinär bearbeitet, Lösungsmodelle entwickelt und praxisnahe Arbeitshilfen vermittelt.

Absolventinnen und Absolventen:

Mehr Informationen
  • verfügen über das für die Kindesvertretung erforderliche juristische, psychologische und sozialarbeiterische Disziplinen- und Kontextwissen
  • haben ein spezifisches Verständnis für die Rolle "Kindesvertretung" 
  • können ihr Wissen geplant und zielgerichtet in den unterschiedlichen Konstellationen der Vertretung von Kindesinteressen umsetzen 
  • sind in der Lage, Kinder und Jugendliche altersadäquat in ein formelles Verfahren einzubeziehen und ihnen Gegenstand und Abläufe verständlich zu erläutern
  • können ihren jeweiligen Auftrag unter Einbezug der involvierten Disziplinen beschreiben, analysieren und reflektieren

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Facts

Programmstart

Frühjahr 2024

Dauer

12 Monate

Kosten

CHF 8'000.–

Programmleitung
  • Prof. Beat Reichlin
  • Ursula Leuthold
Abschluss

Certificate of Advanced Studies Hochschule Luzern/FHZ in Kindesvertretung/ Verfahrensbeistandschaft

Programmart

CAS

ECTS

15

Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe

Fachpersonen aus dem juristischen und psychosozialen Bereich, die mit der Vertretung von Kindern und Jugendlichen mandatiert sind oder mandatiert werden möchten.

Voraussetzungen

Die Aufnahme in ein CAS-, DAS- oder MAS-Programm setzt einen Tertiärabschluss voraus. Zugelassen sind somit Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH oder mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung (Höhere Fachschule, eidg. Höhere Fachprüfung, eidg. Berufsprüfung). 
Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld verfügen.

Personen ohne Tertiärabschluss werden nur in Ausnahmefällen in einem Sur-Dossier-Verfahren aufgenommen. Als Grundvoraussetzung müssen Interessierte über den gleichen Mindestumfang an relevanter Berufserfahrung verfügen wie Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung. Darüber hinaus müssen umfangreiche zusätzliche Kompetenzen vorliegen, die den nicht vorhandenen Tertiärabschluss kompensieren können. Die Prüfung Ihres Sur-Dossier-Gesuchs erfolgt nach der Anmeldung zum Weiterbildungsprogramm.

Anbieter

Soziale Arbeit

Bemerkungen

Ein gemeinsames Angebot der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit, des Marie Meierhofer Instituts für das Kind Zürich und des Vereins Kinderanwaltschaft Schweiz.

Dieses Programm ist Teil folgender Weiterbildungen

  • MAS Sozialarbeit und Recht

  • MAS Sozialarbeit und Recht – Vertiefung Kindes- und Erwachsenenschutz

Broschüre

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Wichtige Informationen

  • Programm-Flyer

    (393.3 KB) .PDF 

Weitere Informationen

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  • Publikationen aus dem interact Verlag

Anmeldung

  • Zur Online-Anmeldung

Daten

  • Hier geht's zu den Daten (laufende Durchführung) 

Programmleitung

Ursula Leuthold

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 49 12

E-Mail anzeigen

Programmleitung

Prof. Beat Reichlin

Dozent und Projektleiter

+41 41 367 48 63

E-Mail anzeigen

Kontakt

Barbara Käch

Programmorganisatorin

+41 41 367 48 57

E-Mail anzeigen

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