Loading...
hidden

Mobile-Version anzeigen

Startseite – Hochschule Luzern
  • Zum Inhalt springen
  • Kontakt
  • Login
  • De
  • En
Suche starten
  • Technik & Architektur
  • Wirtschaft
  • Informatik
  • Soziale Arbeit
  • Design Film Kunst
  • Musik
  • Gesundheit
  • Studium
  • Weiterbildung
  • Forschung
  • Themen
  • International
  • Agenda
  • Campus
  • Über uns
  1. Soziale Arbeit Soziale Arbeit
  2. Über uns Über uns
  3. Aktuell Aktuell
  4. Verwandte spielen bei Kindesplatzierungen eine bedeutende Rolle Verwandte spielen bei Kindesplatzierungen eine bedeutende Rolle
  1. Soziale Arbeit
  2. Über uns
  3. Aktuell
  4. Verwandte spielen bei Kindesplatzierungen eine bedeutende Rolle
18. Juni 2018

Verwandte spielen bei Kindesplatzierungen eine bedeutende Rolle

Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz hat das Institut für Sozialarbeit und Recht der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) bei Kindesplatzierungen untersucht. Im Fokus dieser Studie stand der Einbezug von Verwandten und nahestehenden Personen im Verfahren der Kindesplatzierung durch die KESB.

 Teilen
  • 
  • 
  • 
Mutter umarmt ihren Sohn

Rund 200 KESB-Mitarbeitende haben an der schweizweiten Online-Umfrage teilgenommen. In der Umfrage haben die Fachpersonen Fallbeispiele mit typischen Situationen zum Verfahren der Kindesplatzierung beurteilt. Zum Beispiel der fiktive Fall von Angela, die bei ihrem alkoholkranken Vater aufwächst und der Fall von Milo, bei dem eine Platzierung bei seinen Grosseltern geprüft wird.

90 Prozent der befragten KESB-Mitarbeitenden haben angegeben, sie würden im Platzierungsprozess Verwandte oder nahestehende Personen einbeziehen. Gemäss der Studie gewichtet die KESB das Abstammungsverhältnis bei Kindesplatzierungen hoch. Dies selbst in Situationen, in denen Verwandte keine faktische Beziehung zum Kind haben. Vorgezogen werden allerdings Personen, die unabhängig von der Frage der Verwandtschaft eine Betreuungsbeziehung zum Kind haben. Nicht das Verwandtschaftsverhältnis der Pflegepersonen zum Kind zentral, sondern eine gesunde Entwicklung in gewaltfreier Umgebung und stabilen Beziehungen zu den Pflegepersonen.

Anhand dieser Resultate sehen die Autorin und Autoren der Studie – Prof. Daniel Rosch, Dr. Andreas Jud und Tanja Mitrovic – kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Nachholbedarf besteht wiederum beim Einbezug der Kinder selbst: Lediglich rund 60% der Befragten hätten einem normal entwickelten 6-Jährigen das rechtliche Gehör gewährt. Ein Entscheid im Kindesschutz betrifft primär auch das Kind. Es ist vor allem auch ein ethisches Anliegen, ihm auch eine Stimme zu einer solch massgeblichen Entscheidung in seinem Leben zu geben.

Schlussbericht: «Praxis des Vorgehens der KESB bei Vaterschaftsfeststellungen, bei Unterhaltsverträgen und beim Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen bei Kindesplatzierungen durch die KESB»

Kategorie: News
Soziale Arbeit, Institut für Sozialarbeit und Recht, CC Kindes- und Erwachsenenschutz
Themen: Soziales, Kindesschutz

Co-Projektleitung

Prof. Dr. Daniel Rosch

Professor

+41 79 313 90 09

E-Mail anzeigen

Tanja Mitrovic

Senior Wissenschaftliche Mitarbeiterin

+41 41 367 49 47

E-Mail anzeigen

FH Zentralschweiz

Links zu den Social-Media-Kanälen

  •  Instagram
  •  LinkedIn
  •  TikTok
  •  Facebook
  •  YouTube
  •  Flickr

Kontakt

Logo Soziale Arbeit

Hochschule Luzern

Soziale Arbeit
Sekretariat

Walter-von-Moos-Promenade 1
Postfach
6002 Luzern

+41 41 367 48 48

sozialearbeit@hslu.ch

Direkteinstieg

  • Studium
  • Weiterbildungsinteressierte
  • Forschung
  • Für Studierende
  • Für Mitarbeitende
  • Medien

Quicklink

  • interact Verlag
  • Bibliothek Wirtschaft und Soziale Arbeit
  • Jobs, Karriere und Berufsbildung
  • Personensuche
  • Räume mieten

Statische Links

  • Newsletter abonnieren
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Institutionell akkreditiert nach HFKG 2019–2026
Logo Swissuniversities

QrCode

QrCode