Die diesjährige 8. Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz widmet sich dem Zugang zu Minderjährigen, ihren Familien und schutzbedürftigen Erwachsenen mit Schwächezuständen. Nach einer rechtlichen Rahmung des Themas werden exemplarisch zentrale Aspekte und Fragen beleuchtet, die einen gelingenden Zugang zu Betroffenen ermöglichen sollen, damit sich eine Zusammenarbeit erfolgreich gestaltet. Dabei finden sich für die Abklärung und Entscheidungsfindung, aber auch für die Mandatsführung verschiedene Spannungsfelder und Fragestellungen: Inwiefern ist Kooperation überhaupt möglich angesichts des Auftrages und des Zwangskontextes? Welche Möglichkeiten gibt es bei Menschen mit Demenz oder in akut psychischen Episoden? Wie kann ich im Spannungsfeld zwischen Kindeswille und Kindeswohl bestmöglich arbeiten? Die diesjährige Tagung lotet unter anderem diese Spannungsfelder aus. Ergänzend wird die Tagung die gesetzgeberischen Neuerungen im Kindes- und Erwachsenenschutz und die Bedeutung für die Praxis aufzeigen und einen Input zur aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie den Gesetzgebungsprojekten auf Bundesebene geben.