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  3. Kriterien für wirksame Angebote der frühen Förderung definiert Kriterien für wirksame Angebote der frühen Förderung definiert
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  3. Kriterien für wirksame Angebote der frühen Förderung definiert
17. Oktober 2016

Kriterien für wirksame Angebote der frühen Förderung definiert

Frühe Förderung verhindert die Weitergabe von Armut an die nächste Generation. Deshalb haben die Hochschule Luzern und das Institut für Elementar- und Schulpädagogik im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut einen Leitfaden erarbeitet. Dieser benennt Kriterien für wirksame Angebote der frühen Förderung.

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Die frühe Förderung gilt als zentrales Mittel zur Prävention von Armut. Kinder aus sozial benachteiligten Familien haben deutlich bessere Chancen auf einen guten Bildungs- und Berufsabschluss, wenn sie angemessen in ihrer Entwicklung gefördert und ihre Familien gezielt unterstützt werden. Darüber hinaus werden auch ihre Gesundheits- und Integrationschancen erhöht. Dies kann beispielsweise geschehen, indem der Zugang zu und die Qualität von familienexternen Betreuungsangeboten gesichert werden, die Eltern in ihren erzieherischen Aufgaben und die Ressourcen der Kinder frühzeitig gestärkt werden. Damit kann verhindert werden, dass Armut über die Generationen weitergegeben wird.

Auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen

Der neue Leitfaden «Kriterien wirksamer Praxis in der frühen Förderung», der im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut vom Departement Soziale Arbeit der Hochschule Luzern und vom Institut für Elementar- und Schulpädagogik erarbeitet wurde, beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die zu Kriterien wirksamer Praxis verdichtet wurden. Er enthält elf Good-Practice-Kriterien sowie eine Checkliste, um wirksame Angebote der frühen Förderung zu konzipieren, aufzubauen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

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Links

  • Studie zur Wirksamkeit von Angeboten der frühen Förderung

  • Leitfaden: Kriterien wirksamer Praxis in der frühen Förderung

Kategorie: News
Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, Medienstelle
Themen: Soziales, Bildung, Erziehung und Betreuung, Aktuell

Nationales Programm gegen Armut

Das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut will die Wirkung der bestehenden Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen verstärken und dazu beitragen, dass die Massnahmen besser koordiniert sind. Es fördert den Austausch unter Fachpersonen und stellt Informationen bereit. Das Nationale Programm gegen Armut ist auf fünf Jahre befristet (2014–2018) und wird gemeinsam vom Bund, den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft getragen. Weitere Informationen unter www.gegenarmut.ch.

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