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Coronavirus

Aufhebung der Zertifikats- und Maskenpflicht

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Zulassung Was Sie mitbringen müssen

Eine Berufsmaturität, die gymnasiale Maturität, vergleichbare Abschlüsse oder eine Aufnahmeprüfung führen zu einem Bachelor-Studiengang an der Hochschule Luzern.

Coronavirus

Aufhebung der Zertifikats- und Maskenpflicht

Berufsmaturität

Personen mit abgeschlossener und mit einer dem gewählten Studiengang verwandten Berufslehre und Berufsmaturität stehen alle Türen offen. Die Berufsmaturität kann während der Berufslehre oder im Anschluss dazu erworben werden. Wer über eine Berufsmaturität verfügt, aber einen Studiengang wählen möchte, der nicht auf der abgeschlossenen Berufslehre aufbaut, muss Arbeitserfahrung von mindestens einem Jahr im gewählten Ausbildungsbereich nachweisen. Für den sozialen Bereich ist mindestens ein Jahr Erfahrung im Erwerbsleben erforderlich.

Gymnasiale Maturität

Absolventinnen und Absolventen einer Schule mit gymnasialer Maturität können ebenfalls an der Hochschule Luzern studieren. Zum prüfungsfreien Zutritt ist jedoch Arbeitserfahrung von mindestens einem Jahr in einem dem Studiengang entsprechenden Beruf erforderlich. Für den sozialen Bereich gilt hier mindestens ein Jahr Erfahrung im Erwerbsleben.

Vergleichbarer Abschluss

Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge finden ebenfalls prüfungsfrei Zugang zu einem Studiengang an der Hochschule Luzern, wenn ihr Abschluss mit einer Berufsmaturität oder einer eidgenössisch anerkannten Maturität vergleichbar ist und sie mindestens ein Jahr Berufserfahrung auf dem Gebiet des gewählten Studienganges nachweisen können.

Möglichkeit Aufnahmeprüfung

Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge werden nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung zu einem Studiengang zugelassen. Vorbedingung ist zudem eine mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II und eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet des gewählten Studienganges.

Spezielle Anforderungen

Einige Studiengänge an der Hochschule Luzern verlangen eine spezifische Eignung oder Berufserfahrung. So gelten zum Beispiel im künstlerischen (Gestalterischer Vorkurs) und musikalischen Bereich sowie in der sozialen Arbeit besondere Zulassungsbedingungen. Es werden auch Eignungsabklärungen durchgeführt.

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