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  1. Hochschule Luzern Hochschule Luzern

Schlussbestimmungen Departement Wirtschaft

Zulassungsbedingungen Bachelor

Voraussetzungen Wirtschaftssprachen für ALLE Bachelor-Studiengänge:

An der Hochschule Luzern – Wirtschaft wird Englisch als obligatorische Wirtschaftssprache angeboten. Für die Zulassung zum Studium werden die Ausgangskompetenzen der kaufmännischen Berufsmaturität (Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens) bzw. technischen oder gesundheitlich-sozialen Berufsmaturität (Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens) vorausgesetzt. Wird das Studium im englischen Sprachprofil absolviert, muss das Niveau C1 nachgewiesen werden. 

Bachelor of Science in Business Administration

Kaufmännisch-betriebswirtschaftliche oder Mediamatiker-Lehre mit Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft/Dienstleistungen

Berufsmaturität mit Ausrichtung Wirtschaft/Dienstleistungen ohne kaufmännisch-betriebswirtschaftliche oder Mediamatiker-Lehre
plus mindestens ein Jahr einschlägige, kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufspraxis (Basis: Arbeitspensum 100%)

Andere Berufs- oder Fachmaturität bzw. gymnasiale Maturität
plus mindestens ein Jahr einschlägige, kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufspraxis (Basis: Arbeitspensum 100%)

Andere gleichwertige Ausbildungen
plus mindestens ein Jahr einschlägige, kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufspraxis (Basis: Arbeitspensum 100%)

Bachelor of Science in Business Psychology

Kaufmännisch-betriebswirtschaftliche, Mediamatiker- oder gesundheitlich-soziale Lehre mit Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft/Dienstleistungen oder Gesundheit und Soziales

Berufsmaturität mit Ausrichtung Wirtschaft/Dienstleistungen oder Gesundheit und Soziales ohne kaufmännisch-betriebswirtschaftliche, Mediamatiker- oder gesundheitlich-soziale Lehre
plus mindestens ein Jahr einschlägige, kaufmännisch-betriebswirtschaftliche oder gesundheitlich-soziale Berufspraxis (Basis: Arbeitspensum 100%)

Andere Berufs- oder Fachmaturität bzw. gymnasiale Maturität
plus mindestens ein Jahr einschlägige, kaufmännisch-betriebswirtschaftliche oder gesundheitlich-soziale Berufspraxis (Basis: Arbeitspensum 100%)

Andere gleichwertige Ausbildungen 
plus mindestens ein Jahr einschlägige, kaufmännisch-betriebswirtschaftliche oder gesundheitlich-soziale Berufspraxis (Basis: Arbeitspensum 100%) 

Bachelor of Science in Mobility, Data Science and Economics

Technische oder kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Lehre mit Berufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences oder Wirtschaft/Dienstleistungen

Berufsmaturität mit Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences oder Wirtschaft/Dienstleistungen ohne technische oder kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Lehre
plus mindestens ein Jahr einschlägige, technische oder kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufspraxis (Basis: Arbeitspensum 100%)

Andere Berufs- oder Fachmaturität bzw. gymnasiale Maturität
plus mindestens ein Jahr einschlägige, technische oder kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufspraxis (Basis: Arbeitspensum 100%)

Andere gleichwertige Ausbildungen 
plus mindestens ein Jahr einschlägige, technische oder kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufspraxis (Basis: Arbeitspensum 100%)  

Zulassungsbedingungen Master

Formale Zulassungsbedingungen für ALLE Master-Studiengänge:

  • Abschluss eines Bachelor-Studiums im Umfang von 180 ECTS-Punkten oder gleichwertiger Hochschulabschluss
  • Fähigkeit, einem englisch- und deutschsprachigen Unterricht auf Hochschulstufe zu folgen
  • Hohe Motivation und Leistungsfähigkeit

Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen haben, können die fehlenden Unterlagen bis zum Studienbeginn nachreichen und werden provisorisch in das Zulassungsverfahren aufgenommen. 

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird eine Eignungsabklärung auf der Basis des Bewerbungsdossiers durchgeführt.

Master of Science in Banking and Finance:
Absolvierung der Studienrichtung Banking and Finance eines Bachelor-Studienganges (mindestens 30 ECTS-Punkte)

Master of Science in International Financial Management:
Absolvierung eines Bachelor-Studiengangs mit mindestens 27 ECTS-Punkten in Financial-Management-Modulen.

Master of Science in Real Estate:
Absolvierung eines Bachelor-Studiengangs mit mindestens 24 ECTS-Punkten in Real Estate, Finance oder Banking-Modulen.

Anrechnung von externen Studienleistungen

An der Hochschule Luzern können Studienleistungen oder die Berufstätigkeit auf Gesuch hin anerkannt und angerechnet werden, sofern sie als gleichwertig eingestuft werden. Entsprechende Gesuche sind an die Studiengangleitung zu richten.

Gebühren

Die Einschreibegebühr wird direkt mit der Anmeldung bezahlt.

Die Bezahlung der Einschreibegebühr ist mittels PostFinance Card (Debitkarte), TWINT, Kreditkarte (Mastercard oder VISA) und PostFinance Mastercard® Value möglich. Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihnen eine Zahlungs-Bestätigung per E-Mail von PostFinance geschickt. Bei Kreditkartenzahlung auf der Website über den Payment Service Provider PostFinance und SIX werden Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse und Ihre Kreditkarteninformationen an Ihren Kreditkartenherausgeber sowie an den Kreditkarten-Acquirer weitergeleitet. Wenn Sie sich für eine Kreditkartenzahlung entscheiden, werden Sie jeweils zur Eingabe aller zwingend notwendigen Informationen gebeten.
Die Weitergabe der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bzw. der EU DSGVO. Falls die EU DSGVO zur Anwendung gelangt, liegt die Rechtsgrundlage in der Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO). Betreffend der Bearbeitung Ihrer Kreditkarteninformationen durch diese Dritten bitten wir Sie, auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung Ihres Kreditkartenherausgebers zu lesen.

Die Studiengebühren werden ab Beginn des jeweiligen Semesters in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung nach Semesterbeginn ist die Semestergebühr trotzdem fällig (auch ohne Unterrichtsbesuch).

Urheberrecht und Erfindungen

Art. 34 Urheberrechte und Erfindungen
1 Studierende räumen der Hochschule Luzern Verwendungs- und Verwertungsrechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken sowie Erfindungen ein, welche sie im Rahmen der Ausbildung schaffen. Die Rechte umfassen das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das urheberrechtlich geschützte Werk oder die Erfindung wie auch eine damit verbundene Marke zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf andere Art zu nutzen und zu verwerten.
2 Die Urheberpersönlichkeitsrechte sowie das Recht Studierender, das urheberrechtlich geschützte Werk, die Erfindung oder die Marke weiterhin selbst zu nutzen und zu verwerten, bleiben gewahrt. Vorbehalten bleibt Artikel 35.

Art. 35 Audiovisuelle Werke
Bei audiovisuellen Werken treten Studierende der Hochschule Luzern als Produzentin sämtliche Verwendungs- und Verwertungsrechte zum  ausschliesslichen Gebrauch ab, verbunden mit dem Recht, diese unentgeltlich sowie zeitlich und örtlich unbeschränkt verwenden und verwerten zu dürfen. Die Hochschule Luzern kann diese Rechte Dritten übertragen oder an die Studierenden rückübertragen.

Art. 36 Verwendungszweck
1 Die Hochschule Luzern verwendet die ihr übertragenen Rechte grundsätzlich zu Zwecken im Zusammenhang mit dem Studium. Dazu gehören insbesondere die Archivierung, Dokumentation, Information, Katalogisierung in der Bibliothek beziehungsweise Mediothek, Werbung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus ist die Hochschule Luzern berechtigt, Dritten im Rahmen einer Zusammenarbeit, insbesondere bei studentischen Abschluss- und Projektarbeiten, in den Bereichen anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung sowie bei Dienstleistungen, Rechte an urheberrechtlich geschützten studentischen Werken, verwandten Schutzrechten oder Erfindungen einzuräumen oder zu übertragen.
2 Die Hochschule Luzern darf nach vorgängiger Information der oder des Studierenden Aufnahmen von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton-, Tonbild- oder Datenträger machen. Die Aufnahmen dürfen von der Hochschule Luzern ins Internet gestellt werden (Live-Stream, Podcast).

Art. 37 Vergütung
1 Wird bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, verwandter Schutzrechte und Erfindungen zu wirtschaftlichen und kommerziellen Zwecken ein wirtschaftlicher Gewinn erzielt, ist die Hochschule Luzern verpflichtet, mit der oder dem Studierenden eine angemessene Vergütung zu vereinbaren.
2 Ein wirtschaftlicher Gewinn wird namentlich dann erzielt, wenn die Nettoeinnahmen insgesamt die durch die Hochschule Luzern getragene, ungedeckt gebliebene Finanzierung (z.B. Produktionskosten) übersteigen. 

Digitaler Lehrbetrieb

Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.

Kranken- und Unfallversicherung / Altersvorsorge

Die Kranken- und Unfallversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und obligatorisch. Die Sicherstellung der Sozialleistungen, insbesondere der Abschluss von Versicherungsverträgen, Schliessung von Versicherungslücken etc., ist Sache der Studierenden.

AHV

Die Personalien aller Studierenden ab 18 Jahren werden automatisch an die Ausgleichskasse Luzern weitergeleitet. Diese ist für das Inkasso der AHV-Beiträge zuständig. Die Hochschule Luzern – Wirtschaft macht darauf aufmerksam, dass die Studierenden für die Beitragsleistung selber verantwortlich sind. Jedes fehlende Beitragsjahr kann eine erhebliche Kürzung der späteren Rente bewirken (eine besonders im Invaliditätsfall schwerwiegende Konsequenz). Informationen auf www.ahv.ch.

Diebstahlversicherung (Sachversicherung – Elektronisches Equipment)

Die Hochschule Luzern inkl. Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der Studierenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der Studierenden.

Haftpflichtversicherung

Die/der Studierende verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend die Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern – Wirtschaft einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache der Studierenden. Die Hochschule Luzern – Wirtschaft lehnt jegliche Haftung ab.

Datenschutzbestimmungen

  1. Verwendung personenbezogener Daten
    §1 Die Hochschule Luzern – Wirtschaft geht mit den personenbezogenen Daten der Studierenden nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
    §2 Die/der Studierende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern – Wirtschaft ihre/seine Daten (z.B. Vorname, Name, Matrikelnummer, ECTS-Credits, Studiengang usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach dem Studium bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an die Bundesämter BFS und SBFI sowie an die zahlungspflichtigen Kantone bzw. an den Bund und die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS.
    §3 Die/der Studierende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung ebenfalls einverstanden, dass nach Abschluss der Ausbildung/Weiterbildung ihre/seine Daten (Nachname, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Studienrichtung, Studienbeginn, Abschlussjahr, Departement) an den Verein der Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule Zentralschweiz (Alumni Hochschule Luzern) übergeben und damit eine einjährige kostenlose Mitgliedschaft in die Wege geleitet wird. Wünscht die/der Studierende kein Bekanntgeben ihrer/seiner Personendaten an den Verein Alumni zum Zweck der einjährigen kostenlosen Mitgliedschaft, kann sie/er dies der Geschäftsstelle der Alumni Hochschule Luzern per E-Mail (info@alumnihslu.ch) mitteilen.
  2. Nutzung Angebote Dritter
    Mit der Nutzung von Angeboten Dritter wie z.B. Mobility CarSharing, Campus-Sport etc. erklärt sich die/der Studierende einverstanden, dass ihre/seine Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern – Wirtschaft bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der/des Studierenden und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.

Gesetzliche Grundlagen

Das Studium richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Studiums. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während des Studiums bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Studierenden. Die Vorschriften sind jederzeit online bzw. auf Anfrage hin bei der Hochschule Luzern - Wirtschaft (Studiengangsekretariate) verfügbar.

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