Anmeldeschluss für alle Bachelor-Studiengänge:
Anmeldeschluss für das Herbstsemester ist jeweils der 15. August vor Beginn des entsprechenden Herbstsemester. Für das Frühlingssemester ist der Anmeldeschluss der 15. Januar vor Beginn des entsprechenden Frühlingssemesters.
Formale Zulassungsbedingungen für alle Master-Studiengänge:
- Abschluss eines Bachelor-Studiums im Umfang von 180 ECTS-Punkten oder gleichwertiger Hochschulabschluss
- Fähigkeit, einem englisch- und deutschsprachigen Unterricht auf Hochschulstufe zu folgen
- Hohe Motivation und Leistungsfähigkeit
Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen haben, können die fehlenden Unterlagen bis zum Studienbeginn nachreichen und werden provisorisch in das Zulassungsverfahren aufgenommen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird eine Eignungsabklärung auf der Basis des Bewerbungsdossiers durchgeführt.
Master of Science in Engineering:
Zum Studium zugelassen sind Personen, die:
-
einen Bachelor oder gleichwertigen Hochschulabschluss mit mindestens sehr guten Leistungen und
- die Eignungsabklärung (Gespräch mit Studiengangleiter und Advisor) zum Master-Studiengang bestanden haben
Der Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor Studienbeginn.
Master of Science in Wirtschaftsinformatik:
Bachelor in Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaft oder vergleichbarer Hochschulabschluss.
Anrechnung von externen Studienleistungen
An der Hochschule Luzern können Studienleistungen oder die Berufstätigkeit auf Gesuch hin anerkannt und angerechnet werden, sofern sie als gleichwertig eingestuft werden. Entsprechende Gesuche sind an die Studiengangleitung zu richten.
Gebühren
Die Einschreibegebühr beträgt CHF 200.00 und wird direkt mit der Anmeldung bezahlt.
Die Bezahlung der Einschreibegebühr ist mittels PostFinance Card (Debitkarte), TWINT, Kreditkarte (Mastercard oder VISA) und PostFinance Mastercard® Value möglich. Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihnen eine Zahlungs-Bestätigung per E-Mail von PostFinance geschickt. Bei Kreditkartenzahlung auf der Website über den Payment Service Provider PostFinance und SIX werden Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse und Ihre Kreditkarteninformationen an Ihren Kreditkartenherausgeber sowie an den Kreditkarten-Acquirer weitergeleitet. Wenn Sie sich für eine Kreditkartenzahlung entscheiden, werden Sie jeweils zur Eingabe aller zwingend notwendigen Informationen gebeten.
Die Weitergabe der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bzw. der EU DSGVO. Falls die EU DSGVO zur Anwendung gelangt, liegt die Rechtsgrundlage in der Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO). Betreffend der Bearbeitung Ihrer Kreditkarteninformationen durch diese Dritten bitten wir Sie, auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung Ihres Kreditkartenherausgebers zu lesen.
Die Studiengebühren werden ab Beginn des jeweiligen Semesters in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung nach Semesterbeginn ist die Semestergebühr trotzdem fällig (auch ohne Unterrichtsbesuch).
Urheberrecht und Erfindungen
Art. 34 Urheberrechte und Erfindungen
1 Studierende räumen der Hochschule Luzern Verwendungs- und Verwertungsrechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken sowie Erfindungen ein, welche sie im Rahmen der Ausbildung schaffen. Die Rechte umfassen das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das urheberrechtlich geschützte Werk oder die Erfindung wie auch eine damit verbundene Marke zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf andere Art zu nutzen und zu verwerten.
2 Die Urheberpersönlichkeitsrechte sowie das Recht Studierender, das urheberrechtlich geschützte Werk, die Erfindung oder die Marke weiterhin selbst zu nutzen und zu verwerten, bleiben gewahrt. Vorbehalten bleibt Artikel 35.
Art. 35 Audiovisuelle Werke
Bei audiovisuellen Werken treten Studierende der Hochschule Luzern als Produzentin sämtliche Verwendungs- und Verwertungsrechte zum ausschliesslichen Gebrauch ab, verbunden mit dem Recht, diese unentgeltlich sowie zeitlich und örtlich unbeschränkt verwenden und verwerten zu dürfen. Die Hochschule Luzern kann diese Rechte Dritten übertragen oder an die Studierenden rückübertragen.
Art. 36 Verwendungszweck
1 Die Hochschule Luzern verwendet die ihr übertragenen Rechte grundsätzlich zu Zwecken im Zusammenhang mit dem Studium. Dazu gehören insbesondere die Archivierung, Dokumentation, Information, Katalogisierung in der Bibliothek beziehungsweise Mediothek, Werbung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus ist die Hochschule Luzern berechtigt, Dritten im Rahmen einer Zusammenarbeit, insbesondere bei studentischen Abschluss- und Projektarbeiten, in den Bereichen anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung sowie bei Dienstleistungen, Rechte an urheberrechtlich geschützten studentischen Werken, verwandten Schutzrechten oder Erfindungen einzuräumen oder zu übertragen.
2 Die Hochschule Luzern darf nach vorgängiger Information der oder des Studierenden Aufnahmen von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton-, Tonbild- oder Datenträger machen. Die Aufnahmen dürfen von der Hochschule Luzern ins Internet gestellt werden (Live-Stream, Podcast).
Art. 37 Vergütung
1 Wird bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, verwandter Schutzrechte und Erfindungen zu wirtschaftlichen und kommerziellen Zwecken ein wirtschaftlicher Gewinn erzielt, ist die Hochschule Luzern verpflichtet, mit der oder dem Studierenden eine angemessene Vergütung zu vereinbaren.
2 Ein wirtschaftlicher Gewinn wird namentlich dann erzielt, wenn die Nettoeinnahmen insgesamt die durch die Hochschule Luzern getragene, ungedeckt gebliebene Finanzierung (z.B. Produktionskosten) übersteigen.
Digitaler Lehrbetrieb
Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
Kranken- und Unfallversicherung/Altersvorsorge
Die Kranken- und Unfallversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und obligatorisch. Die Sicherstellung der Sozialleistungen, insbesondere der Abschluss von Versicherungsverträgen, Schliessung von Versicherungslücken etc., ist Sache der Studierenden.
AHV
Die Personalien aller Studierenden ab 18 Jahren werden automatisch an die Ausgleichskasse Luzern weitergeleitet. Diese ist für das Inkasso der AHV-Beiträge zuständig. Die Hochschule Luzern – Informatik macht darauf aufmerksam, dass die Studierenden für die Beitragsleistung selber verantwortlich sind. Jedes fehlende Beitragsjahr kann eine erhebliche Kürzung der späteren Rente bewirken (eine besonders im Invaliditätsfall schwerwiegende Konsequenz). Informationen auf www.ahv.ch.
Diebstahlversicherung (Sachversicherung - Elektronisches Equipment)
Die Hochschule Luzern inkl. Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der Studierenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der Studierenden.
Haftpflichtversicherung
Die/der Studierende verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend die Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern – Informatik einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache der Studierenden. Die Hochschule Luzern – Informatik lehnt jegliche Haftung ab.
Datenschutzbestimmungen
- Verwendung personenbezogener Daten
§1 Die Hochschule Luzern – Informatik geht mit den personenbezogenen Daten der Studierenden nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
§2 Die/der Studierende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern – Informatik ihre/seine Daten (z.B. Vorname, Name, Matrikelnummer, ECTS-Credits, Studiengang usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, Weiterbildungsberatung, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach dem Studium bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an die Bundesämter BFS und SBFI sowie an die zahlungspflichtigen Kantone bzw. an den Bund und die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS.
§3 Die/der Studierende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung ebenfalls einverstanden, dass ihre/seine Daten (Nachname, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Studienrichtung, Studienbeginn, voraussichtliches Abschlussjahr, Departement) an das Alumni-Netzwerk der Hochschule Luzern (HSLU Alumni) übergeben und damit eine kostenlose Basis-Memberschaft begründet wird. Wünscht die/der Studierende kein Bekanntgeben ihrer/seiner Personendaten an die HSLU Alumni, kann sie/er dies der Hochschule Luzern per E-Mail (info@alumnihslu.ch) mitteilen.
- Nutzung Angebote Dritter
Mit der Nutzung von Angeboten Dritter wie z.B. Mobility CarSharing, Campus-Sport etc. erklärt sich die/der Studierende einverstanden, dass ihre/seine Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern – Informatik bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der/des Studierenden und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.
Gesetzliche Grundlagen
Das Studium richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Studiums. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während des Studiums bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Studierenden. Die Vorschriften sind jederzeit online bzw. auf Anfrage hin bei der Hochschule Luzern – Informatik (Studiengangsekretariate) verfügbar.