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- Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz: B (Flüchtling), F, S oder N
- Sprachnachweis: Deutsch Niveau B2
- Maturitätsnachweis/Studienberechtigungsausweis des Herkunftslandes
- Hochschulerfahrung oder Nachweis eines im Ausland absolvierten Studiums (Aufnahme erfolgt nach individueller Eignungsabklärung)
- Schriftliches Einverständnis der fallführenden Stelle/Sozialberatungsstelle (sofern vorhanden)
- Mindestalter: 18 Jahre
Zusätzliche Kriterien
- Hochschule Luzern: ein Jahr einschlägige Berufserfahrung (kann auch nach dem Integrationsvorstudium erworben werden)
- Universität Luzern: Bachelordiplom einer anerkannten Universität bzw. länderspezifische Vorgaben von swissuniversities (bei Anmeldung zum regulären Studium)
- Pädagogische Hochschule Luzern: Deutschlevel Niveau C2 plus länderspezifische Vorgaben von swissuniversities (bei Anmeldung zum regulären Studium)
Hinweis: Die Teilnehmendenzahl ist beschränkt, daher kann eine Zulassung nicht garantiert werden. Der endgültige Entscheid über die Aufnahme wird erst nach einem Aufnahmegespräch getroffen.
- Ausfüllen des Bewerbungsformulars und Hochladen der erforderlichen Dokumente*: Anmelde-Deadline: jeweils 30. April
- Prüfen der Gesuche durch Koordinationsstelle
- Aufnahmegespräch (jeweils Mitte Mai)
- Deutsch Einstufungstest (jeweils Ende Mai)
- Bescheid über Aufnahme bis jeweils Ende Juni
- Start Integrationsvorstudium jeweils im September
Hinweis: Die Teilnahme am Integrationsvorstudium führt nicht automatisch zur Zulassung zum regulären Studium. Bitte klären Sie die Zulassungsbedingungen frühzeitig ab. Die Koordinationsstelle steht Ihnen dabei unterstützend zur Seite.
* erforderliche Dokumente: Aufenthaltsbewilligung, Pass (falls vorhanden), Studienberechtigungsausweis bzw. Universitätszeugnis, Deutschzertifikat B2, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Einverständniserklärung der fallführenden Stelle (falls vorhanden)
Die Teilnahmegebühren für zwei Semester belaufen sich auf CHF 4'500.00 - 7'000.00, abhängig davon welche Studienrichtung später gewählt werden möchte. Mit zusätzlichen Kosten für Unterrichtsmaterialien, Laptop, Transport, etc. muss gerechnet werden. Diese werden nicht vom Programm übernommen. Bewerber:innen können sich bei ihrer fallführenden Stelle / Sozialberatungsstelle über allfällige Finanzierungsmöglichkeiten via Integrationspauschale erkundigen.
Bewerber:innen, die sich nicht (mehr) in den asylrechtlichen Fürsorgestrukturen befinden und keinen Anspruch auf Leistungen der Integrationsförderung haben, melden sich betreffend Finanzierungsmöglichkeiten bitte bei der Koordinationsstelle "Campus Luzern für Geflüchtete".