Visum, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Personen aus dem EU-/EFTA-Raum*
Es gilt die vollständige Freizügigkeit, sie benötigen kein Visum, jedoch eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung:
Personen aus Nicht-EU-/-EFTA-Staaten
Hier sind sowohl ein Visum (Kanton Luzern, Kanton Zug) als auch eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung notwendig:
Mehr Informationen finden Sie auch hier oder wenden Sie sich bitte an international@hslu.ch.
*EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Tschechische Republik, Zypern; EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen
Wohnen
Wenn Sie einen kürzeren Aufenthalt an der HSLU planen, wenden Sie sich bitte an housing@hslu.ch. Die Hochschule Luzern stellt Gästen und Dozierenden eine Wohnung mit zwei Zimmern zur Verfügung. Verfügbarkeiten können gerne angefragt werden.
Für längere Aufenthalte in der Schweiz, finden Sie hier Links zu entsprechenden Angeboten.