Für Ihren Studienaufenthalt in der Schweiz benötigen Sie auf jeden Fall eine Aufenthaltsbewilligung - unabhängig davon, ob Sie für die Einreise ein Visum brauchen. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Anmeldung und die dazugehörigen Unterlagen sind gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Luzern die Kosten nicht übernimmt.
Sobald Sie sich auf dem Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde angemeldet haben, wird das Amt für Migration entsprechend aufgefordert, Ihre Aufenthaltsbewilligung auszustellen. Bereiten Sie bitte folgende Dokumente vor Abreise in die Schweiz vor, welche Sie dann bei der Einwohnerkontrolle, resp. dem Migrationsamt in der Schweiz vorlegen müssen:
Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen:
- einen gültigen Personalausweis / Pass
- Studienbestätigung
- Mietvertrag
- Gültige Krankenversicherung
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel: Als Nachweis gilt ein eigener Kontoauszug oder (bei Studierenden aus der EU/EFTA) ein Brief der Eltern/eines Bürgen mit Wohnsitz in der Schweiz, in dem diese bestätigen, dass Sie mit CHF 1'750 pro Monat finanziell unterstützt werden.
- Bargeld zum Begleichen der Gebühren:
- ca. CHF 40.- (Meldebestätigung)
- ca. CHF 70.- (EU-Länder) / ca. CHF 250.- (Nicht-EU-Länder) (Ausweisgebühr)
Studierende aus EU und EFTA-Ländern mit Wohnsitz im Kanton Luzern und Kanton Zug: Sie müssen für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung die untenstehenden Unterlagen nach Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle direkt ans Amt für Migration senden.
Dokumente:
- Kanton Luzern: Formular 6, Kanton Zug: Form A1
- Immatrikulationsbestätigung
- Nachweis über die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln (z.B. Kontoauszug) oder unterschriebene Bürgschaftserklärung der Eltern
Sie erhalten vom Amt für Migration einen Termin zur Erfassung ihrer Daten. Nach einigen Wochen erhalten Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung. Nicht-EU-Bürger erhalten Personalausweise mit biometrischen Daten.
Die Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann dann bei längerer Studienzeit verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erneut ein finanzieller Nachweis erbracht werden muss.
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Vorschriften können sich seit der letzten Überprüfung dieser Informationen geändert haben. Rechtsverbindliche Informationen finden Sie auf der Website der jeweiligen Einwohnerkontrolle.