Overview
Die Umweltbelastung des Bausektors ist hoch. Bauabfälle bilden mit Abstand die grösste Abfallkategorie. Durch Strategien zur verlängerten Nutzung bestehender Bausubstanzen, die konsequente Sicherstellung der Rückbaubarkeit oder die gezielte Weiter- und Wiederverwendung von Bauteilen und Materialien lassen sich nicht nur Primärrohstoffe einsparen und Deponien entlasten, sondern auch die Treibhausgas-Bilanz der Bauwirtschaft deutlich verbessern.
Eine hohe Nutzungsflexibilität und Rückbaubarkeit sind zentrale Faktoren, um die Lebensdauer von Gebäuden, Bauteilen und Materialien erheblich zu verlängern. Wird ein Bauwerk so geplant, dass es sich ohne grössere Eingriffe an veränderte Anforderungen anpassen lässt, sind Umnutzungen und Anpassungen ressourcenschonend möglich. Eine gute Zugänglichkeit und der Einsatz lösbarer Verbindungen sind zudem die Grundvoraussetzung, um Komponenten im Lebenszyklus einfacher zu ersetzen, zu reparieren oder am Ende der Nutzung sortenrein Rückbauen zu können.
Der Bundesrat und das Parlament möchten die Rahmenbedingungen für die Kreislaufirvirtschaft stärken. Am 1.1.2025 ist das revidierte Umweltschutzgesetz (USG) in Kraft getreten. Art. 35j Abs. 1 USG gibt dem Bundesrat die Kompetenz, neu Anforderungen an das ressourcenschonende Bauen zu definieren. Mindestanforderungen an die Rückbaubarkeit und Nutzungsflexibilität können einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kreislauffähigkeit im Schweizer Gebäudepark leisten. Es bestehen jedoch Hürden, die die vermehrte Umsetzung des Prinzips "Design for Disassembly" im Gebäudebereich erschweren.
Das Projekt umfasst die Prüfung und Weiterentwicklung konstruktiver Massnahmen zur Erhöhung der Rückbaubarkeit und Nutzungsflexibilität von Gebäuden. Da diese Massnahmen im Rahmen von Art. 35j USG künftig auch gesetzlich verankert werden können, ist ihre Einbettung in mögliche rechtliche Vorgaben mitzudenken. Grundlage bildet eine bestehende Zertifikatsarbeit (DfD), deren Vorschläge kritisch geprüft, angepasst, ergänzt und priorisiert werden. Es erfolgt eine Ausgestaltung der Massnahmen sowie eine Analyse ihrer konstruktiven Auswirkungen auf verschiedene Bauweisen und Bauteile. Zudem werden die Effekte auf Kosten, Materialverbrauch und Umwelt über den gesamten Lebenszyklus und für die wesentlichen Gebäudetypen untersucht. Durch den Einbezug von Branchenakteuren und Fachexpertinnen und Fachexperten soll eine hohe Qualität der Aussagen und die Praxistauglichkeit der konkretisierten Massnahmen respektive Vorgaben sichergestellt werden.