Im Kindes- und Erwachsenenschutz, in der Jugendstrafverfolgung und im Justizvollzug sowie teilweise in der Psychiatrie und in der stationären Jugendhilfe finden soziale Interventionen in einem Zwangskontext statt. Auch Soziale Arbeit in der Sozialhilfe und in der Arbeitsintegration erfolgt unter bestimmten Bedingungen von Rechten und Pflichten. In solchen Pflicht- und Zwangskontexten treten besondere Herausforderungen, wie die Nichteinhaltung von Gesprächsterminen und Abmachungen, fehlendes Problembewusstsein der Klient/innen, divergierende Erwartungen und Zielvorstellungen, unzureichende Veränderungsmotivation, offener oder subtiler Widerstand oder eine erschwerte Gestaltung von Arbeitsbeziehungen (z.B. fehlendes Vertrauen, bedrohliches Verhalten) auf.