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Sie haben eine Frage zum Bachelor in Sozialer Arbeit? Vielleicht finden Sie die Antwort in den FAQs.
Kann die Vertiefungsrichtung nach erfolgreicher Anmeldung allenfalls noch geändert werden?
Ab welchem Zeitpunkt muss man sich definitiv für die Vertiefung entscheiden?
Muss man sich bereits bei der Anmeldung für das Studium für eine Studienrichtung (Sozialearbeit, Sozialpädagogik, Soziokultur) entscheiden?
Im Berufsbegleitenden Studium, muss ich von Anfang an in einer von der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit anerkannten Institution arbeiten? Kann man da nicht im bisherigen Betrieb weiterarbeiten und zu einem späteren Zeitpunkt zu einer anerkannten Institution wechseln?
Was sind von der HSLU anerkannte Organisationen, die zum berufsbegleitenden Studium berechtigen? Gibt es eine Liste oder wird das individuell geprüft?
Welches sind alles anerkannte Organisationen für eine berufsbegleitendes Studium? Wo kann ich das nachschauen?
Beim berufsbegleitenden Studium muss das Arbeitsfeld im sozialen Umfeld sein? Oder kann ich irgendwo arbeiten?
Kann man das Zeitmodell während des Studiums wechseln?
Muss ich für das berufsbegleitende Zeitmodell in der gewählten Fachrichtung arbeiten?
Besteht die Möglichkeit vom berufsbegleitenden Modell zum Teilzeitstudium zu wechseln, falls z.B. Arbeitsvertrag zu Ende geht?
Gibt es auch einen Studienstart im Frühlingssemster?
Berufsbegleitend wie sieht es aus, wie findet den Unterricht statt Fernunterricht ab welcher Zeit? Wird evtl. Unterrichte am Wochenende stattfinden? (Sa evtl. So)
Kann man das Studium auch unterbrechen und später dort weiter studieren?
Im Vollzeitmodell, Grundstudium Semester 1 und 2 - sind da die 4 Tage an der Hochschule durchgängig fix (bswp. Mo-Do)?
Muss man das einjährige Praktikum am Stück in einer Institution absolvieren? Oder kann man auch zwei Praktika à je 6 Monate machen?
Wird eine Lehre auch als Berufserfahrung anerkannt?
Warum wird Militärdienst nicht anerkannt? Gibt es Funktionen, wo man Ausnahmen machen könnte?
Zählt der Zivildienst auch als Erwerbstätigkeit und reichen auch ca. 10 Monate oder muss man mindestens 12 Monate erwerbstätig gewesen sein?
Reicht es aus mit 80% über 2 Jahre gearbeitet zu haben?
Muss man ein Praktikum absolvieren, bevor man sich bewerben kann?
Wie ist das mit einer Berufserfahrung vor einer Ausbildung? Ich habe 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt, bevor ich mich für ein EFZ entschieden habe?
Zählen beispielsweise ein 6 monatiges Praktikum als Tätigkeit im Berufsleben?
Ich habe nach der Lehre 2 Jahre 40% gearbeitet und mache jetzt bis Juni 6 Monate Praktikum, ist das genügend?
Werden Module aus bereits absolvierten Ausbildungen / Studiengängen (nicht HSLU) angerechnet? An wen wendet man sich für diese Fragen am besten?
Kann ehrenamtliche und/oder selbständige Arbeit in Soziokulturellen Animation als Berufserfahrung angerechnet werden? Falls ja, wie kann man diese Arbeit nachweisen - (z.B. Quittungen von Tanzworkshops)
Muss ich für das Zulassungskriterium „Sur Dossier“ 30 sein oder ist es auch möglich, wenn ich 25 bin ca. 5 Jahre jünger?
Darf man bei der HSLU während eines Halbtages den Unterricht besichtigen, um die Entscheidung zu fundieren?
Wie sieht es mit den Studiengebühren aus? Sind die unterschiedlich je nach Zeitmodell?
Kann man hier pro Rata bezahlen?
Ich schliesse meine Berufsmatura diesen Sommer ab. Kann ich mich im Voraus bewerben und mein Diplom nachreichen?
Ja, das ist bis vor Studienstart möglich (sofern in der gewünschten Studienrichtung noch Plätze frei sind).
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Spätestens vor Beginn der Praxisausbildung (=Einführung in die Praxisausbildung).
Ja, man entscheidet sich zum Zeitpunkt der Anmeldung. Kann diese aber bei Bedarf noch bis vor Studienstart ändern, sofern in den jeweiligen Klassen Platz ist.
Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen spätestens im November des ersten Semesters eine Anstellung in einer von uns anerkannten Institution melden können.
Viele Stellen werden auf sozialinfo.ch ausgeschrieben.
Auf www.sozialinfo.ch werden immer wieder Stellen ausgeschrieben. Am besten halten Sie Ausschau nach "MAiA-Stellen" - Mitarbeiter/in in Ausbildung. Oder einfach sonst mal diverse Institutionen anfragen.
Berufsbegleitend Studierende sind Sie in einer von uns anerkannten Institution als Mitarbeiter/in in Ausbildung (MAiA) angestellt. Beim Teilzeit-Modell können Sie nebenbei arbeiten, was sie möchten.
Ja, das können Sie nach dem Grundstudium. Nach Abschluss der Praxisausbildung kann man das Tempo des restlichen Studiums - aufgrund der Anmeldungen auf Module der darauffolgenden Semester – beschleunigen oder verlangsamen.
Ja genau. Bei der BB-Variante arbeiten Sie an einer anerkannten Institution Ihrer gewählten Vertiefungsrichtung.
Nein, das ist nicht möglich. Man muss mind. ab dem zweiten bis und mit dem sechsten Semester auf dem von der HSLU – SA anerkannten Ausbildungsplatz angestellt bleiben.
Für den Bachelor mit den drei Vertiefungsrichtungen haben wir jeweils einen Start im Herbst (Ausnahme: Passerelle-Studium). Der Bachelor neue Konzepte und Innovationen startet jeweils im Frühling und im Herbst.
Am Wochenende ist kein Unterricht. Beim berufsbegleitenden Studium sind Sie während zwei Tagen in der Woche an der HSLU und die sonstige Zeit im Betrieb.
Ja, Urlaubssemester sind möglich.
Ja, im Grundstudium sind Sie immer an den gleichen Tagen an der HSLU.
Ja, in unserem Studium absolviert man das Praktikum am Stück in einer Institution. Es dauert – in der Regel – mind. acht, eher zehn bis zwölf Semester.
Nein, die Lehrzeit zählt nicht dazu.
Nur Berufsmilitär wird anerkannt (RS und WK nicht). Zivildienst wird anerkannt, Zivilschutz nicht.
Der Zivildienst zählt dazu! Gesamt müssen es 12 Monate Arbeitserfahrung sein. Das kann aber auch durch verschiedene Arbeitseinsätze gesammelt werden, muss also nicht am Stück.
Ja, damit kommen Sie auf genügend Stunden.
Nein, Sie benötigen aber - spätestens vor Studienbeginn – mind. 12 Monate Arbeitserfahrung.
Das prüft Rolf Willa gerne für Sie. Schreiben Sie ihm gerne eine E-Mail. rolf.willa@hslu.ch
Sofern diese nach Abschluss Ihrer 1. Ausbildung (z.B. Maturität oder Abschluss Lehre) gemacht wurden, ja.
Die 2 Jahre à 40% ergeben gemäss unserer Berechnung 1’440h. Wenn das Praktikum also 100% ist, reicht das.
Die HSLU – SA kennt die Möglichkeit der Anrechnung von Leistungen ausserhalb unseres Studiums. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage (https://www.hslu.ch/de-ch/soziale-arbeit/studium/bachelor/soziale-arbeit/zulassung/anrechnung-externer-leistungen/). Anträge auf Anrechnung werden frühestens nach Aufnahme zum Studium geprüft.
Da kontaktieren Sie am besten direkt Rolf Willa per E-Mail. rolf.willa@hslu.ch. Dann kann er dies direkt individuell anschauen.
Sur Dossier ist nur möglich ab 30 Jahren möglich.
Ja, wir haben Schnuppertage! Melden Sie sich dafür gerne bei Rolf Willa. rolf.willa@hslu.ch.
Die Studiengebühr ist für alle Zeit-Modelle zwischen CHF 1'150.-- und CHF 1'300.- pro Semester.
Ja, Ratenzahlung ist möglich.
Dafür kontaktieren Sie bitte Rolf Willa. (rolf.willa@hslu.ch). Er kann Ihnen dies direkt beantworten.