Befinden sich Kinder in einer Gefährdungssituation, klären die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB ab, ob und wenn ja, wie geholfen werden kann. Das Vorgehen der Behörden dabei und die Kriterien, nach denen die Fälle beurteilt werden, sind in der Schweiz nicht vereinheitlicht. Deshalb haben das Departement Soziale Arbeit der Hochschule Luzern und die Berner Fachhochschule im vergangenen Jahr gemeinsam das «Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz» entwickelt. Dabei handelt es sich um ein webbasiertes Tool, das die Fachpersonen anhand von Fragen Schritt für Schritt durch den Abklärungsprozess führen. Ziel ist es, nach einem standardisierten Verfahren das Kindeswohl zu beurteilen und geeignete Unterstützungsleistungen und (rechtliche) Massnahmen zu identifizieren.
Drei Fachhochschulen spannen zusammen
Diverse KESB und Sozialdienste, die im Auftrag der KESB Abklärungen durchführen, haben das Abklärungsinstrument zum Kindesschutz seit dessen Lancierung bereits implementiert. Jetzt wollen die Hochschule Luzern und die Berner Fachhochschule in einem gemeinsamen Forschungsprojekt untersuchen, wie der Einsatz dieses Tools die Arbeit der Behörden beeinflusst. Mit von der Partie ist auch die Fachhochschule Westschweiz, die bei der Entwicklung des Abklärungsinstruments nicht dabei war und deshalb bei dessen Evaluation eine Aussensicht einnehmen wird.
Konkret geht es beim Forschungsprojekt darum, zu analysieren, ob sich mit der Einführung des Instruments die Zahl und die Art der empfohlenen Schutzmassnahmen sowie deren Wirkung verändern. Darüber hinaus wird die Studie dokumentieren, wie Fachleute mit dem neuen Tool umgehen und wie sich der Abklärungsprozesse verändert. Das Forschungsprojekt wird vom Schweizerischen Nationalfonds SNF unterstützt. Die Untersuchungen werden rund zwei Jahre dauern.