Behindertenorganisationen sprachen am 15. April 2014 von einem Freudentag: Die Schweiz trat an diesem Dienstag der UNO-Behindertenrechtskonvention bei und bekräftigte damit, dass sie sich konsequent für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und ihre Inklusion in die Gesellschaft einsetzen will. Die UNO-Behindertenrechtskonvention verbietet jede Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung, und ihr Geltungsbereich ist weit: Sie fordert beispielsweise umfassende Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung, Recht auf Informationen, Bildung, Arbeit und Beschäftigung usw. Damit konkretisiert sie das seit 2004 geltende Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz.
Organisationen spannen zusammen
Was bedeutet der Beitritt zur UNO-Behindertenrechtskonvention konkret? Wird es in der Schweiz gelingen, eine neue Kultur im Umgang mit Behinderungen zu entwickeln oder bleibt alles beim Alten? Diesen Fragen geht der Kongress «UN-Behindertenrechtskonvention zwischen gesellschaftlicher Vision und Alltag» am 10. September 2015 in Luzern nach.
Der Kongress wird gemeinsam von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, dem Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, CURAVIVA Schweiz, Integration Handicap, Pro Infirmis, INSOS Schweiz, dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte und dem Europäischer Dachverband der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderungen veranstaltet.