Die Obwaldner Alters- und Pflegeheime sind nicht nur aus gesundheitspolitischer, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht wichtig für den Kanton. Sie haben im Jahr 2013 im Kantonsgebiet eine direkte und indirekte Bruttowertschöpfung von insgesamt 44.2 Millionen Franken erzielt. Diese ist somit wesentlich höher als die Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft, welche 2011 im Kanton Obwalden 27 Millionen Franken betrug. Der Anteil der Betagteninstitutionen am Bruttoinlandprodukt des Kantons macht damit 2.1 Prozent aus.
2.8 Prozent aller Beschäftigten des Kantons Obwalden können auf die Alters- und Pflegeheime zurückgeführt werden. Die Kosten für den Aufenthalt und die Pflege, welche die Betagteninstitutionen 2013 in Rechnung gestellt haben, belaufen sich auf 35.2 Millionen. Davon trugen die Bewohnerinnen und Bewohner mit 16.8 Millionen Franken rund die Hälfte, die öffentliche Hand mit 12.1 Millionen Franken etwas mehr als einen Drittel. Die Belastung der Obwaldner Wohnortgemeinden lag bei 5.8 Millionen Franken. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie, welche die Hochschule Luzern – Wirtschaft im Auftrag von CURAVIVA Obwalden durchgeführt hat.
Zahl pflegebedürftiger Personen wird sich verdoppeln
Mit der Neuregelung der Pflegefinanzierung, die 2011 in Kraft getreten ist, wurde ein neuer Verteiler für die Pflegekosten gesetzlich verankert. Das hat zu einer finanziellen Entlastung der Bewohner und Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen geführt. Gleichzeitig fand eine Kostenverschiebung zu Lasten der Einwohnergemeinden statt, welche im Kanton Obwalden für die Restfinanzierung der Pflegekosten in den Betagteninstitutionen verantwortlich sind.
Die Zahl der pflegebedürftigen Personen im Kanton Obwalden wird sich bis 2035 aufgrund der demographischen Entwicklung verdoppeln. Entsprechend wird sich auch die Zahl der Personen erhöhen, die auf stationäre Pflege und Betreuung angewiesen sind. Die Verantwortlichen der Alters- und Pflegeheime haben Verständnis, dass diese Entwicklung den Einwohnergemeinden Sorge bereitet. Gleichzeitig sind sie der Auffassung, dass in der aktuellen politischen Diskussion der Fokus zu einseitig auf die Kosten gerichtet wird. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Betagteninstitutionen für den Kanton und die Gemeinden wird kaum beachtet.
Der Vorstand von CURAVIVA Obwalden hat deshalb das Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR der Hochschule Luzern beauftragt, die volkswirtschaftliche Bedeutung der Alters- und Pflegeheime zu berechnen und gleichzeitig aufzuzeigen, wer in der stationären Langzeitpflege welche Kosten zu tragen hat. Mit Ausnahme der Betagtensiedlung Giswil haben sich alle Obwaldner Alters- und Pflegeheime an dieser Studie beteiligt.
Pro 100 Franken Umsatz werden 54 Franken in anderen Obwaldner Unternehmen ausgewiesen
Die untersuchten Institutionen haben im Jahr 2013 einen Umsatz von 40.5 Millionen Franken erwirtschaftet und dabei eine Bruttowertschöpfung von 33.8 Millionen Franken erzielt. Die Leistungen der 411 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) wurden mit einer Bruttolohnsumme von 25.3 Millionen Franken entschädigt.
Zusätzlich wurden in anderen Obwaldner Unternehmen durch Vorleistungen, Investitionen und Konsum 22.1 Millionen Franken ausgelöst. Das entspricht zusätzlichen 73 Vollzeitstellen beziehungsweise 5.1 Millionen Franken Lohnsumme. Gemeinsam würden die Alters- und Pflegeheime in Obwalden damit unter Einbezug der zusätzlichen Vollzeitstellen bezüglich Anzahl Beschäftigte zu den 50 grössten Arbeitgebern in der Zentralschweiz gehören. Berücksichtigt man auch die indirekten Effekte der untersuchten Alters- und Pflegeheime auf die Unternehmen im Kanton Obwalden, beträgt die Bruttowertschöpfung insgesamt 44.2 Millionen Franken.
Zum Vergleich: Im Jahr 2011 betrug die Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft im Kanton Obwalden 27 Millionen Franken. Die Bruttowertschöpfung der Alters- und Pflegeheime entspricht einem Anteil am Bruttoinlandprodukt des Kantons von 2.1 Prozent. 2.8 Prozent aller Beschäftigten im Kanton können auf die sechs Institutionen zurückgeführt werden.
Investitionsvolumen von bis zu 130 Millionen Franken
Im Rahmen der Studie wurde am Beispiel der Betagtensiedlung «Huwel» in Kerns auch untersucht, welche Wertschöpfung durch einen Ausbau generiert wird: Der Investitionsbetrag in den Jahren 2007 bis 2009 belief sich auf 10.3 Millionen Franken. Zwei Drittel der Aufträge wurden in der Standortgemeinde Kerns vergeben, weitere 14 Prozent in den anderen Gemeinden des Kantons. Dadurch resultierte eine Bruttowertschöpfung von 3.2 Millionen Franken bzw. 22 Vollzeitstellen mit einer Lohnsumme von 1.6 Millionen Franken pro Jahr in der Standortgemeinde Kerns.
Bis 2035 ist von einer Verdoppelung des Bedarfs an Pflegebetten auszugehen (Quelle: Obsan Bericht 2012). Da schon heute eine Vollauslastung in den Obwaldner Heimen besteht, wird in den nächsten 20 Jahren also ein Investitionsvolumen von 120 bis 130 Millionen Franken ausgelöst werden. Entscheidend dabei ist, dass (ausser in Engelberg) ausschliesslich private Stiftungen diese Investitionen tätigen werden. Somit profitiert die öffentliche Hand von der Wertschöpfung ohne zusätzliche Belastung durch Risiko und Investitionen.
Wohnortgemeinden tragen knapp 17 Prozent der Gesamtkosten
Im Kanton Obwalden wird die neue Pflegefinanzierung im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt. Die sechs untersuchten Institutionen erhielten im Jahr 2013 für Aufenthalt, Pflege und Betreuung Einnahmen von 35.2 Millionen Franken. Der grösste Teil der Einnahmen stammte mit 63.6 Prozent von den Bewohnern und Bewohnerinnen. Davon machten die Aufenthaltstaxen 87 Prozent, der Pflegekostenanteil 13 Prozent aus. Berücksichtigt man die Entlastung der Bewohnerinnen und Bewohner durch Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung, so finanzierten die betagten Menschen noch 48 Prozent der gesamten Kosten aus Eigenmitteln.
Die zweitgrösste Finanzierungsquelle waren mit 18.2 Prozent die Beiträge der obligatorischen Krankenversicherung. Es folgt die Restfinanzierung der Obwaldner Einwohnergemeinden mit 16.8 Prozent. Die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung beliefen sich zusammen auf rund 15 Prozent. Gemeinsam trugen Bund und Kanton also praktisch genau denselben Anteil wie die Obwaldner Wohnortgemeinden. Der Beitrag ausserkantonaler Wohnortgemeinden machte 1.2 Prozent aus.