In energieeffizienten Häusern werden heute mehrheitlich Komfortlüftungen eingebaut, die für frische, saubere Luft ohne Zugerscheinungen sorgen sollen. Dank Wärmerückgewinnung versprechen sie einen geringen Energieverbrauch. Immer wieder steht die Hygiene dieser Lüftungen aber im Fokus emotionaler Diskussionen, beispielsweise taucht die Frage auf, ob die Wärmerückgewinnung zu einem erhöhten Risiko für Keimübertragung führt.
Bis heute fehlten wissenschaftliche Anhaltpunkte, um solche Zweifel zu untermauern oder zu zerstreuen. Im Auftrag der IG Passivhaus Schweiz, des Schweizerischen Vereins Luft- und Wasserhygiene sowie des Verein Energiefachleute Thurgau haben Benoit Sicre und Patrick Baumann von der Hochschule Luzern – Technik & Architektur erstmals in der Schweiz Inspektionen in 50 Einfamilienhäusern in der Deutschschweiz ausgewertet. «Die Resultate der Studie sind nicht repräsentativ, dafür ist die Stichprobe zu klein», betont Benoit Sicre. Sie würden aber Grundlagen für Empfehlungen zum Thema der Hygiene in Komfortlüftungen bieten.
Falsche Filter eingesetzt
Bei den meisten untersuchten Komfortlüftungen war der hygienische Zustand gut oder sehr gut und es bestand kein gesundheitliches Risiko. Nichtsdestotrotz liess die Sauberkeit in einigen Anlagen zu wünschen übrig, beispielsweise musste Kondenswasser entfernt werden, das früher oder später zu Keimbildung geführt hätte. «Uns ist aufgefallen , dass die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Inbetriebnahme der Lüftung schlecht instruiert werden», so Sicre. Sie sollten ein bis zweimal jährlich einen Blick in die Anlage werfen und den Filter wechseln. Alle drei bis sechs Jahre muss der Fachmann ran, um sie gründlich auf Mängel zu untersuchen.
Ebenfalls stellten sich die Filter selbst als Problemfall heraus, in einem Drittel der Anlagen hatte der Zuluftfilter eine zu niedrige Filterklasse, was sich auf den Hygienezustand, die Energieeffizienz und letzten Endes die Betriebssicherheit der Lüftung auswirkt.
Im Boden versenkt ist unzulässig
Ein häufig beobachteter Mangel war die Positionierung der Aussenluftansaugung. Um sicherzustellen, dass kein Schmutz und kein Schnee in die Lüftung gelangen, sollte er mindestens 70cm über dem Boden angebracht sein. Über ein Drittel erfüllte diese Anforderung nicht, in acht Fällen war die Ansaugung sogar im Boden versenkt, was aus hygienischer Sicht unzulässig ist.
«In allen Häusern war unsere Untersuchung die erste Hygieneinspektion, obwohl einige Lüftungen seit der Erstellung hätten gereinigt werden müssen», sagt Sicre. Er hofft, dass diese Studie den Vorteil solcher Inspektionen bewusst macht.
Hygienetagung am 23. Januar 2015 in Luzern
Der Schweizerische Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren SKWI führt zusammen mit Partnern die 3. Schweizer Hygienetagung in Luzern durch. Auf dem Programm stehen Referate und Diskussionen u.a. über aktuelle Standards von Luft- und Wasserhygiene sowie die Instandhaltung lüftungstechnischer Anlagen. Unter den Referenten sind auch Experten der Hochschule der Hochschule Luzern.
Zur Veranstaltung