Der Anpassungslehrgang besteht aus einer praxisbegleitenden Zusatzausbildung, welche im Fernstudium mit Präsenztagen angeboten wird. Die begleitende Berufspraxis muss gemäss Auflage des SBFI „unter der Verantwortung eines qualifizierten Berufsangehörigen“ stattfinden. Diese Praxisbegleitung unterstützt Sie bei der Verknüpfung der Kursinhalte mit der Praxis und die Mitwirkung ist Bestandteil des Qualifikationsverfahrens. Diese Mitwirkung sicherzustellen ist in der Verantwortung der Teilnehmenden. Das Informationsschreiben für Praxisbegleitende bietet eine Übersicht über deren Aufgaben und den ungefähren Aufwand.
Je nach Auflage vom SBFI und Interesse wird nur die Zusatzausbildung Kurs 1 oder werden beide Zusatzausbildungen von Kurs 1 und Kurs 2 gewählt.
Die Zusatzausbildung Kurs 2 wird nur in der Kompaktvariante in 6 Monaten angeboten.
*Die Fachperson braucht eine in der Schweiz anerkannte Ausbildung in Sozialer Arbeit. Die Ausbildungsstufe (HF oder FH) muss mindestens jener Stufe entsprechen, die Sie gemäss Verfügung vom SBFI anerkannt haben möchten.
Variante 2: Zusatzausbildung zur Vorbereitung der Eignungsprüfung
Bei dieser Variante besuchen Sie die Zusatzausbildung als Vorbereitung für die Eignungsprüfung. Der Unterschied zum Anpassungslehrgang liegt im Qualifikationsverfahren, welches aus einer eintägigen Prüfung besteht, bei der Sie Ihre Kompetenzen nachweisen (ohne begleitende Praxis). Sie können die Vorbereitung jedoch auch im reinen Selbststudium leisten. Genauere Angaben zur Eignungsprüfung und das Anmeldeformular für die Vorbereitung im Selbststudium finden Sie hier.