View Mobile version
Hier geht's weiter zum Bestellformular
Wenn sich Kinder oder Erwachsene in einer Gefährdungssituation befinden, etwa durch ein gewalttätiges Umfeld oder eine psychische Erkrankung, klärt die KESB ab, ob und wie ihnen geholfen werden kann. Sie gehen dabei jedoch nicht einheitlich vor. Experten der Hochschule Luzern und der Berner Fachhochschule haben Instrumente entwickelt, die dies ändern sollen.
19. February 2020 | Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, prüft die KESB behördliche Massnahmen. Die Abklärung, ob und wie sie einschreiten soll, stützt sich in der Schweiz nicht auf einheitliche, fachliche Grundlagen. Ein Forschungsteam der Berner Fachhochschule BFH und der Hochschule Luzern hat ein Instrument entwickelt, um das zu ändern. Zürich hat das Instrument als erster Kanton flächendeckend eingeführt.
Wie die Schutzbehörden künftig die richtigen Fragen stellen (Tages-Anzeiger, 22. Dezember 2015)
Prävention: Vergleichbarkeit hilft (Only in German)
Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und die Berner Fachhochschule haben gemeinsam ein forschungsbasiertes Abklärungsinstrument zum Kindesschutz entwickelt. Es soll zwei wesentliche Aufgaben unterstützen: die Beurteilung des Kindeswohls und die Identifikation geeigneter Unterstützungsleistungen und (rechtlicher) Massnahmen, die zur dauerhaften Sicherung des Kindeswohls taugen. Für die Schweiz einzigartig ist die Verzahnung der verschiedenen Einschätzungsaufgaben mit dem behördlichen Massnahmensystem. Ausserdem ist das «Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz» als Webapplikation entwickelt. Dies macht eine praktische Anwendung ergänzend zu den herkömmlichen EDV-Erfassungssystemen möglich.
Für eine korrekte und effektive Anwendung ist die Schulung des Instrumentes zwingend. Ein eintägiger Kurs in Luzern oder Bern führt in die Handhabung des neuen Instruments ein.
Luzerner Abklärungsinstrument zum ErwachsenenschutzDie Hochschule Luzern – Soziale Arbeit hat für den Erwachsenenschutz ein standardisiertes Instrument für professionalisierte Abklärungen entwickelt. Damit soll die Einschätzung der Situation – insbesondere die Schutzbedürftigkeit und der (rechtliche) Unterstützungsbedarf – standardisiert werden. Für die Schweiz einzigartig ist, wie beim Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz, die Verzahnung der verschiedenen Einschätzungsaufgaben mit dem behördlichen Massnahmensystem. Das Instrument wurde als Webapplikation entwickelt und macht eine praktische Anwendung ergänzend zu den herkömmlichen EDV-Erfassungssystemen möglich.Für eine korrekte und effektive Anwendung ist die Schulung des Instrumentes zwingend. Ein eintägiger Kurs in Luzern führt in die Handhabung des neuen Instruments ein.