Rund 200 KESB-Mitarbeitende haben an der schweizweiten Online-Umfrage teilgenommen. In der Umfrage haben die Fachpersonen Fallbeispiele mit typischen Situationen zum Verfahren der Kindesplatzierung beurteilt. Zum Beispiel der fiktive Fall von Angela, die bei ihrem alkoholkranken Vater aufwächst und der Fall von Milo, bei dem eine Platzierung bei seinen Grosseltern geprüft wird.
90 Prozent der befragten KESB-Mitarbeitenden haben angegeben, sie würden im Platzierungsprozess Verwandte oder nahestehende Personen einbeziehen. Gemäss der Studie gewichtet die KESB das Abstammungsverhältnis bei Kindesplatzierungen hoch. Dies selbst in Situationen, in denen Verwandte keine faktische Beziehung zum Kind haben. Vorgezogen werden allerdings Personen, die unabhängig von der Frage der Verwandtschaft eine Betreuungsbeziehung zum Kind haben. Nicht das Verwandtschaftsverhältnis der Pflegepersonen zum Kind zentral, sondern eine gesunde Entwicklung in gewaltfreier Umgebung und stabilen Beziehungen zu den Pflegepersonen.
Anhand dieser Resultate sehen die Autorin und Autoren der Studie – Prof. Daniel Rosch, Dr. Andreas Jud und Tanja Mitrovic – kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Nachholbedarf besteht wiederum beim Einbezug der Kinder selbst: Lediglich rund 60% der Befragten hätten einem normal entwickelten 6-Jährigen das rechtliche Gehör gewährt. Ein Entscheid im Kindesschutz betrifft primär auch das Kind. Es ist vor allem auch ein ethisches Anliegen, ihm auch eine Stimme zu einer solch massgeblichen Entscheidung in seinem Leben zu geben.
Schlussbericht: «Praxis des Vorgehens der KESB bei Vaterschaftsfeststellungen, bei Unterhaltsverträgen und beim Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen bei Kindesplatzierungen durch die KESB»