Diploma of Advanced Studies Hochschule Luzern/FHZ in Financial & Cyber Investigation
Behördliche Ermittler und Ermittlerinnen, welche im Bereich der Finanz- und Cyber-Ermittlung tätig sind.
Die Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm setzt einen formalen Tertiärabschluss voraus (siehe auch Weiterbildungs-ABC). Darunter verstanden werden Abschlüsse einer Hochschule (Bachelor- oder Masterabschluss einer Fachhochschule, Universität, ETH) sowie Abschlüsse einer Höheren Berufsbildung (eidg. Diplom, eidg. Fachausweis, Diplom HF).
Personen mit einem Hochschulabschluss müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen; bei Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung muss die Berufserfahrung zudem in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld erworben worden sein.
Die Teilnehmenden müssen beim Start des Weiterbildungsprogramms 26 Jahre alt sein. Personen ohne Tertiärabschluss können in Ausnahmefällen über ein standardisiertes Zulassungsverfahren («Sur Dossier») aufgenommen werden. Es gelten diese Bestimmungen sowie allfällige zusätzliche programmspezifische Zulassungsregelungen.
Pflichtmodul CAS Cyber Investigation & Digital Forensics
Polizistinnen und Polizisten mit eidg. Fachausweis (Pol I) und Cyber-Ermittlerkurs Niveau II sind zugelassen.
Pflichtmodul CAS Financial Investigation
Sie gehören einem schweizerischen Polizeikorps an oder sind Mitarbeitende von ermittelnden Behörden der öffentlichen Hand oder von beaufsichtigten Organisationen. Überdies besitzen Sie Kenntnisse im Bereich Finanz- und Rechnungswesen; Interessierten empfehlen wir den Grundkurs Rechnungswesen für Nicht-Finanzfachleute.
Wir nehmen Sie auf nach einer vorgängigen Prüfung und Genehmigung durch die Programmleitung.
Bei Fragen zur Zulassung, kontaktieren Sie bitte die Programmleileitung Prof. Dr. Maurizio Tuccillo oder Susanne Grau.
Computer Science and Information Technology
Institute of Financial Services Zug (IFZ)
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