Dieses Fachseminar ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und der Berner Fachhochschule.
Im Fachseminar werden Grundlagen beleuchtet und die (zunehmenden) Verknüpfungen des Migrations- und Sozialhilferechts thematisiert. Es wird auf Praxisprobleme eingegangen, die sich insbesondere bei der Klärung des Anspruchs stellen und die bei der Bemessung der Sozialhilfe für Migrant*innen herausfordernd sind.
Dazu wird eine Übersicht geboten, welche Person aufgrund ihres ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus im Grundsatz welche sozialhilferechtlichen Ansprüche geltend machen kann (EU-/EFTA-Ausländer*innen, Drittstaatenangehörige mit B oder C Bewilligung, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Ausländer*innen, Asylsuchende, Schutzbedürftige Status S mit oder ohne Aufenthaltsbewilligung, ausreisepflichtige Personen).