Overview
Das per 1. Januar 2013 in Kraft getretene neue Erwachsenenschutzrecht beinhaltet aktualisierte Instrumente für Wohn- und Pflegeheime. Neben den gesetzlich neu eingeführten bewegungseinschränkenden Massnahmen stellt auch die Koordination mit der neuen fürsorgerischen Unterbringung und den medizinischen Massnahmen eine Herausforderung dar. Damit entstehen neue Anforderungen an die Zusammenarbeit innerhalb der Institutionen, aber auch an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie an die Aktenführung.
Die Teilnehmenden des Fachseminars