Schulgeld
Für die Höhe des Schulgeldes und der gesprochenen Subventionen ist ausschlaggebend, in welchem Kanton der Kandidat bzw. die Kandidatin in den letzten zwei Jahren vor der Aufnahme in das Vorstudium steuerpflichtig war.
Das Schulgeld wird einmalig in Rechnung gestellt und betrifft die gesamte Ausbildung.
Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Nicht-Abkommenskantonen, die keine Kostengutsprache erteilen, können nur in einigen Ausnahmefällen aufgenommen worden – oder müssen die Ausbildungskosten in voller Höhe übernehmen. Interessentinnen und Interessenten wenden sich bitte direkt an Lea Arnet.
Die Aufnahmeprüfungsgebühr beträgt CHF 200.
Die Hochschule Luzern – Musik bietet zusätzlich kostengünstig Kurse an, die ebenfalls gezielt auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten (Theorie bzw. Theorie und Ensemble). Informationen zu diesen Kursen finden Sie hier.