Für wen ist das Zulassungspraktikum konzipiert?
Das Zulassungspraktikum ist für überdurchschnittlich motivierte und qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer schweizerischen gymnasialen Maturität oder nicht-kaufmännischen Berufsmaturität konzipiert.
Wie bewerbe ich mich?
Das Bewerbungsfenster für Praktikumsplätze findet jeweils Anfang Jahr statt. Die Bewerbung kann online eingereicht werden, wenn auf unserem Stellenmarkt ein entsprechendes Inserat ausgeschrieben ist.
Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?
Die eingehenden Bewerbungen werden gesichtet. Es folgen Vorevaluationsgespräche mit ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten. Fällt das Gespräch positiv aus, unterbreitet die Hochschule die Bewerbung den Partnerunternehmungen. Diese führen ihrerseits Gespräche mit den für sie interessanten Bewerberinnen und Bewerbern und melden der Hochschule ihre Präferenzen. Die Hochschule versucht dann, eine optimale Zuteilung vorzunehmen, damit möglichst viele Bewerber und Bewerberinnen berücksichtigt werden können. Die Bewerberinnen und Bewerber können vor der definitiven Zuteilung ihr Veto einreichen. Die Hochschule garantiert keinen Praktikumsplatz.
Was beinhaltet das Bewerbungs-/Motivationsschreiben?
Im Bewerbungs-/Motivationsschreiben legen Sie uns dar, weshalb Sie Wirtschaft studieren möchten und wieso dies bei uns an der Hochschule Luzern geschehen soll. Sie überzeugen uns, dass Sie die richtige Person für einen unserer wenigen Praktikumsplätze sind.
Kann ich den Praktikumsbetrieb auswählen?
Praktikanten können bei ihrer Bewerbung Präferenzen für mögliche Praktikumsbetriebe angeben. Die definitive Zuteilung erfolgt aber auf jeden Fall durch die Hochschule in Zusammenarbeit mit den Praktikumsbetrieben. Die Bewerberinnen, Bewerber können vor der definitiven Zuteilung ihr Veto einreichen.
Wer sind die Partnerunternehmungen?
Wir bieten zwei bis drei Praktikumsstellen direkt bei der Hochschule Luzern an.
Weitere Unternehmen sind im Gespräch. Interessierte Unternehmen finden unten ergänzende Informationen zur Zusammenarbeit.
Kann das Praktikum vorzeitig abgebrochen werden?
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Eine Kündigung ist jeweils auf Ende Monat möglich.
Wann wird die Anmeldegebühr fällig?
Bei erfolgreicher Anmeldung und Zuteilung zu einem Praktikumsbetrieb wird eine Anmeldegebühr von CHF 250.– erhoben.
Wann startet das Praktikum?
Das Zulassungspraktikum startet jeweils am 1. September. Die erste Woche ist als Einführungswoche konzipiert und findet mehrheitlich an der Hochschule statt.
Muss ich das Studium an der Hochschule Luzern – Wirtschaft aufnehmen?
Das Zulassungspraktikum wird für die zukünftigen Studierenden der Hochschule Luzern – Wirtschaft angeboten und darauf ausgerichtet. Sie unterzeichnen nach ihrer definitiven Aufnahme ins Zulassungspraktikum eine entsprechende verbindliche Absichtserklärung.
Was wird in der Einführungswoche vermittelt?
In der Einführungswoche werden Sie fit gemacht für den Praktikumseinsatz bei den Partnerbetrieben. Sie erhalten dort praktisches und theoretisches Wissen für den Berufsalltag (z.B. Verfassen von praxisrelevanten Textsorten, Kurzeinführung ins kaufm. Rechnen, Umgang mit Social Media, Office-Anwendungen und organisatorische Informationen zum Zulassungspraktikum). Die Einführungswoche schliesst mit einem kurzen Self-Assessment ab. Neben der Wissensvermittlung gibt es auch Gefässe für den sozialen Austausch innerhalb der Gruppe.
Wann eigne ich mir das fehlende Wissen im Rechnungswesen und allenfalls in Mathematik an?
Die Hochschule Luzern – Wirtschaft bietet für kommende Studierende in den Bereichen Mathematik und Rechnungswesen Vorbereitungskurse an. Das Zulassungspraktikum beinhaltet diese beiden Kurse als integralen Bestandteil. Die Kurse sind kostenpflichtig. Der Mathematikvorkurs findet jeweils samstags von 8:15 bis 14:15 Uhr von Anfang Mai bis Mitte August statt. Der Vorbereitungskurs in Rechnungswesen wird am Mittwochabend von 17:15 bis 21:15 Uhr von Anfang Mai bis Anfang September durchgeführt. Die Vorbereitungskurse kosten je CHF 1‘290.–. Je nach Vorbildung kann auch eine kürzere Variante (Refresher-Kurs) besucht werden.
Gibt es Prüfungen/Leistungsnachweise während des Praktikums?
Während des Praktikums absolvieren Sie verschiedene Leistungsnachweise in Ihrem Praktikumsbetrieb. Dies können Beschriebe von Arbeitsprozessen, allgemeine Arbeitsproben etc. sein. Die zu erbringenden Leistungsnachweise stützen sich auf die Vorgaben des Staatsekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI bezüglich der Arbeitswelterfahrung ab.
Wie sehen die Anstellungsbedingungen aus?
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind bei den jeweiligen Praktikumsbetrieben angestellt und unterstehen deren Anstellungsbedingungen.
Wie hoch ist die Entlöhnung?
Sie erhalten einen Praktikumslohn in der Höhe von brutto rund CHF 1'600.–. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Normalfall 42h.
Welchen Ferienanspruch habe ich?
Als Praktikant haben Sie im Normalfall Anspruch auf fünf Wochen Ferien. Diese können in Absprache mit dem aktuellen Praktikumsbetrieb und der Leitung des Zulassungspraktikums unter Berücksichtigung der entsprechenden Anstellungsrichtlinien bezogen werden.
Mit welchen zusätzlichen Auslagen muss während dem Zulassungspraktikum gerechnet werden?
Für das Praktikumsjahr fallen folgende Kosten an:
Anmeldegebühr von CHF 250.–
Vorbereitungskurs Mathematik CHF 1'290.– (Mai bis Mitte August)
Vorbereitungskurs Rechnungswesen CHF 1'290.– (Mai bis Anfang September)
Je nach Vorbildung kann bei den Vorbereitungskursen eine Kurzvariante (vergünstigt) besucht werden.
Reise-, Verpflegungs- sowie allfällige Eintrittskosten für Ausflüge während der Einführungswoche, den Modultagen und dem Abschlussanlass.
Wie sieht die zeitliche Belastung während des Zulassungspraktikums aus?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Normalfall 42 Stunden. Bei Veranstaltungen (Einführungswoche, Modultage etc.) gibt die Leitung des Zulassungspraktikums im Voraus bekannt, welche Zeit als Arbeitszeit anrechenbar ist. Ab Anfang Mai bis Anfang September finden die beiden obligatorischen Vorbereitungskurse statt (Mathematik: Samstag, 8:15 –14:15 Uhr, Rechnungswesen: Mittwochabend, 17:15 – 21:15 Uhr), welche nicht als Arbeitszeit angerechnet werden (Freizeit).
Die obigen Angaben erfolgen ohne Gewähr und können ohne Vorankündigung geändert werden.
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