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Religion Religions-, Gewissens- und Kulturfreiheit und das Schweizer Arbeitsgesetz

Die Religionsfreiheit ist Bestandteil der Schweizerischen Bundesverfassung und somit ein zentrales Element unseres Gesellschaftssystems.

Artikel 15 BV zur Glaubens- und Gewissensfreiheit bildet zusammen mit Art. 261 des Strafgesetzbuches (StGB) die rechtlichen Grundpfeiler der Glaubens- und Kulturfreiheit. 

Auch im Schweizer Arbeitsrecht ist die Religionsfreiheit so thematisiert und definiert, dass Religion ein unzulässiger Kündigungsgrund ist. Abgesehen von diesem Kündigungsschutz ist auch während des Arbeitsverhältnisses die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu schützen. Es ist auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen (Art. 328 Abs. 1 Schweizerisches Obligationenrecht). Obwohl dieser Artikel besonders auf die sexuelle Belästigung abzielt, ist die Aussage bezüglich der Persönlichkeit der Arbeitnehmenden auch als möglicher Schutz vor Diskriminierung aufgrund religiöser Gesinnung zu verstehen. 

Weitere Informationen finden Sie hier:
• SNF, Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft
• Religion und Entwicklung – Potenzial oder Hindernis?

  • Diversity & Inclusion Dimensionen
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