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Projekte mit den Kompetenzzentren Drei Varianten der Finanzierung

Projekte werden von Dozierenden, Wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden durchgeführt. Start und Ende sowie Umfang des Projekts werden in einer Vereinbarung festgehalten. Projekte unterliegen einer Vollkostenrechnung. Die Finanzierung erfolgt in drei verschiedenen Varianten.

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  • Beispiele von Forschungsprojekten

Bundesmittel wie KTI oder BFE

Der Bund unterstützt zukunftsträchtige, innovative und risikobehaftete Forschungsprojekte. Dazu braucht es mindestens einen Wirtschafts- und einen Hochschulpartner. Die Rechte und Pflichten werden nach den Regeln dieser Programme der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) und dem Bundesamt für Energie (BFE) bestimmt. Die Finanzierung wird zu rund 55 Prozent vom Wirtschaftspartner und zu 45 Prozent vom Bund getragen. Die Bundesgelder und ein Cash-Beitrag der Wirtschaft fliessen an die Hochschule.

EU-Projekte

Die EU unterstützt zukunftsgerichtete und innovative Forschungsprojekte. Die Themen werden ausgeschrieben. Dazu braucht es mehrere Wirtschafts- und Hochschulpartner. Die Rechte und Pflichten werden nach den Regeln dieser Programme bestimmt. Die EU-Forschungsgelder fliessen an die Hochschule und an die Wirtschaftspartner. Für ein EU-Projekt werden Partner aus anderen europäischen Ländern (Hochschul- und Wirtschaftsebene) benötigt.

Beratungen, Dienstleistungen und Forschung im Auftrag

Bei dieser Form der Zusammenarbeit erfolgt die Finanzierung zu 100% durch den Kunden. Dafür sind das höchste Mass an Flexibilität und voller Zugriff auf die Verwertungsrechte garantiert.

WTT Verantwortliche

Dr. Myra Posluschny-Treuner

+41 41 349 33 92

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