Der Anpassungslehrgang besteht aus praxisbegleitenden Kursen und bedingt die Mitwirkung einer ausgebildeten Fachperson für das Qualifikationsverfahren. Die Fachperson braucht eine in der Schweiz anerkannte Ausbildung in Sozialer Arbeit. Die Ausbildungsstufe (HF oder FH) muss mindestens jener Stufe entsprechen, die Sie gemäss Verfügung vom SBFI anerkannt haben möchten.