Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Schutz der sexuellen Integrität gehören zum Kern der Grund- bzw. Menschenrechte. Menschen mit Einschränkungen steht es zu, Partnerschaft und Sexualität individuell im Rahmen ihrer Möglichkeiten autonom oder mit assistierter Hilfe umzusetzen. Institutionen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich wie auch der Behindertenhilfe sind gefordert.