Die Tagung widmet sich den rechtlichen Grundlagen junger Erwachsenen in der Sozialhilfe - insbesondere werden dabei auch queere Menschen thematisiert.
Gemäss SKOS-Richtlinien gelten Menschen zwischen dem vollendeten 18. Altersjahr und dem vollendeten 25. Altersjahr als junge Erwachsene. Es wird unterschieden zwischen jungen Erwachsenen ohne, in oder mit abgeschlossener Erstausbildung. Für junge Erwachsene in Erstausbildung kommt die Sozialhilfe nur auf, wenn die Einnahmen nicht ausreichend sind und die Eltern die Existenz nicht sichern können oder nicht bereit sind, ihre Unterhaltspflichten zu erfüllen. Zudem gelten für junge Erwachsene in der Sozialhilfe gewisse Spezifika wie zum Beispiel:
- Eine nachhaltige berufliche Integration soll höchste Priorität haben
- Ohne abgeschlossene Erstausbildung und ohne unüberbrückbare Konflikte wird erwartet, dass junge Erwachsene bei ihren Eltern wohnen
- Bei eigenem Haushalt wird je nach Konstellation der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gekürzt, Integrationszulage und Einkommensfreibetrag sind tiefer angesetzt.
Das rechtliche Referat erläutert, wie die Rechtslage bei jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe aussieht und gibt Tipps für die rechtskonforme Umsetzung.
Queere Menschen werden in der heutigen Gesellschaft immer sichtbarer und erhalten eine Stimme. Trotz dieser wichtigen Errungenschaft der heutigen Zeit, bestehen z. B. für junge homosexuelle und/oder transgeschlechtliche Personen nach wie vor verschiedene Herausforderungen, wie Schamgefühle oder Diskriminierung im sozialen Umfeld.
Das zweite Referat schafft einen Überblick über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und deren Bedeutung, nimmt Herausforderungen für junge Erwachsene auf und gibt praktische Tipps für den Umgang im Sozialhilfealltag.
Kosten
Tagungsbeitrag: CHF 200.–