Sozialhilfebeziehende sind aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes verpflichtet, alles Zumutbare beizutragen, um ihre Bedürftigkeit zu vermeiden, zu vermindern oder zu beheben. Vielfältige Fragen ergeben sich diesbezüglich beim Thema Arbeitsintegration.
Wo fängt die Zuständigkeit der Sozialhilfe an, wo hört sie auf? Wie gelingt eine nachhaltige berufliche Reintegration? Dies auch hinsichtlich der steigenden Zahl an Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen und dem stetig geringer werdenden Anteil an Hilfsjobs für Ungelernte. Fragen stellen sich aber auch bei selbstständig Erwerbenden, Langzeit-Sozialhilfebeziehenden, älteren oder kranken Personen. Unmotivierte, gar renitente Klientinnen und Klienten stellen Fachkräfte zudem vor besondere Herausforderungen. Auflagen und Weisungen werden gemacht, diese müssen aber rechtsstaatlichen Prinzipien genügen. Bei einer allfälligen Sanktionierung gilt es zudem, verfassungsmässige Grundrechte und Verfahrensrechte zu beachten und einzuhalten. Was gilt es da zu beachten? In zwei Referaten werden Fragen rechtlicher Art aufgenommen und anhand eines konkreten Beispiels einer Fachstelle für Arbeitsintegration wird aufgezeigt, wie dort mit den Herausforderungen umgegangen wird. Ziel der Tagung ist es, Fragen, die sich beim Thema Arbeitsintegration stellen, aufzunehmen und Lösungsansätze sowie zentrale zu beachtende Punkte in der Rechtsanwendung aufzuzeigen.