Praktikerinnen und Praktiker im Sozialhilferecht sind täglich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Die föderalistische Organisation, das rechtliche Ermessen beim Festlegen von Leistungen und das Einhalten der geltenden verfassungs- und verfahrensmässigen Prinzipien des Verwaltungsrechts machen die Rechtsanwendung anspruchsvoll. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Praxis ist dabei, einen Überblick über Änderungen der dem Sozialhilferecht zu Grunde liegenden Normen des Bundesrechts und der SKOS-Richtlinien sowie über die aktuelle Rechtsprechung zum Sozialhilferecht zu haben und Schlüsse für die eigene Praxis zu ziehen.
Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit fokussiert an den Sozialhilferechtstagungen deswegen regelmässig (letztmals 2017) auf aktuelle Entwicklungen in den Rechtsgrundlagen und der Rechtsprechung. Während der letzten Jahre haben sich wiederum wichtige Änderungen ergeben, welche an der Tagung beleuchtet werden: Die für die Bemessung der Sozialhilfe zentralen SKOS-Richtlinien wurden formell grundlegend revidiert. Bundesrechtlich wurde unter anderem das Ausländerrecht revidiert und es kam zu einigen erheblichen Änderungen in kantonalen Sozialhilfegesetzen. Dazu ergingen eine Reihe wegweisender Urteile, welche Rahmenbedingungen bieten für die konkrete Praxis der Sozialhilfe. Das Ziel der Tagung ist, dass die Teilnehmenden sich ein erstes Mal mit den für die Sozialhilfepraxis relevanten Änderungen auseinandergesetzt haben und wissen, wo noch Vertiefungsbedarf besteht.