Abgesagt:
Die Fachtagung ist auf ein geringes Interesse gestossen. Wir haben uns daher entschieden, die Tagung abzusagen. Wir sind aber überzeugt, dass das Thema unter anderen Umständen auf ein grösseres Interesse stösst und werden diese Tagung daher auf Frühjahr 2021 verschieben.
Sozialhilfebeziehende sind aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes verpflichtet, alles Zumutbare beizutragen, um ihre Bedürftigkeit zu vermeiden, vermindern oder zu beheben. Vielfältige Fragen ergeben sich diesbezüglich beim Thema Arbeitsintegration.
Wo fängt die Zuständigkeit der Sozialhilfe an, wo hört sie auf? Wie gelingt eine nachhaltige berufliche Reintegration? Dies auch hinsichtlich der steigenden Zahl an Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen und dem stetig geringer werdenden Anteil an Hilfsjobs für Ungelernte. Fragen stellen sich aber auch bei selbständig Erwerbenden, Langzeitsozialhilfebeziehenden, älteren oder kranken Personen. Unmotivierte, gar renitente Klientinnen und Klienten stellen Fachkräfte zudem vor besondere Herausforderungen. Auflagen und Weisungen werden gemacht, diese müssen aber rechtsstaatlichen Prinzipien genügen. Bei einer allfälligen Sanktionierung gilt es zudem verfassungsmässige Grundrechte und Verfahrensrechte zu beachten und einzuhalten. Was gilt es da zu beachten? In zwei Referaten werden Fragen rechtlicher Art aufgenommen und anhand eines konkreten Beispiels einer Fachstelle für Arbeitsintegration aufgezeigt, wie dort mit den Herausforderungen umgegangen wird. Ziel der Tagung ist es, Fragen die sich beim Thema Arbeitsintegration stellen, aufzunehmen und Lösungsansätze sowie zentrale zu beachtende Punkte in der Rechtsanwendung aufzuzeigen.
Kosten
Tagungsbeitrag CHF 200.—
Anmeldung/Annullierungsbedingungen
Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Bei einem Rückzug der Anmeldung bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn bleiben 50% der Tagungskosten geschuldet. Bei einem Rückzug der Anmeldung später als zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen bleiben 100% der Tagungskosten geschuldet.
Barrierefreie Tagung
Die Tagung findet in rollstuhlgängigen Räumen statt, ebenfalls verfügen wir über eine induktive Höranlage. Falls Sie diese oder andere Angebote benötigen, melden Sie sich bitte vorgängig bei uns. Gerne treffen wir die entsprechenden Vorbereitungen.