Der Fokus der diesjährigen Tagung richtet sich auf Abklärungsinstrumente sowohl im Kindes- wie im Erwachsenenschutz. Als Ausgangspunkt dient der Umstand, dass taugliche Abklärungsinstrumente in der Praxis seit längerer Zeit gefordert und gesucht, aber selten gefunden und in der Praxis angewandt werden. Die Professionalisierung der Behörden sowie das Erfordernis des Massschneiderns der Aufträge haben dieses Anliegen zusätzlich verstärkt.
Die Hochschule Luzern hat im Erwachsenenschutz und – zusammen mit der Berner Fachhochschule – auch im Kindesschutz ein solches Abklärungsinstrument entwickelt. An der Tagung werden verschiedene Instrumente sowohl für Abklärungen im Kindes- wie im Erwachsenenschutz vorgestellt und diskutiert. Das bei den Abklärungsinstrumenten relevante Wissen ist auch in der Mandatsführung notwendig, wenn es z.B. um die Frage der Notwendigkeit oder Abänderung der Massnahme geht. Neben Aspekten rund um Abklärung und Diagnostik werden auch Aspekte der Zusammenarbeit thematisiert.
Im Rahmen eines Ausblicks werden überdies aktuelle Gesetzesrevisionen im Kindes- und Erwachsenenschutz (u.a. Unterhaltsrecht) vorgestellt und beleuchtet.