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Vorgehen bei COVID-19-Erkrankung oder Verdachtsfall

Stand: 19. Februar 2021

 

Download Merkblatt «Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen»:

Merkblatt Coronavirus DE

 

 

Wann muss ich der Hochschule Luzern fernbleiben?

Studierenden der Aus- und Weiterbildung, Mitarbeitenden sowie externen Besucherinnen und Besuchern ist es verboten, die Einrichtungen der Hochschule Luzern aufzusuchen, wenn:

  • Sie positiv auf COVID-19 getestet wurden
  • Sie typische Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen
  • Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten (weniger als 1.5 Meter Abstand während mehr als 15 Minuten ohne Schutz)

Personen, die sich in einem Land aufgehalten haben, das auf der Quarantäneliste des Bundes steht, müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Ab dem 7. Tag kann die Quarantäne verkürzt werden (siehe unten).

 

Was muss ich tun, wenn ich Krankheitssymptome habe?

Sie sollten sich testen lassen. Wenn das Ergebnis positiv ist, wird sich die zuständige kantonale Stelle bei Ihnen melden und Ihnen weitere Informationen geben. In der Regel wird die Isolation zu Hause beendet, sobald 48 Stunden nach Abklingen der Symptome und seit Symptombeginn mindestens 10 Tage verstrichen sind.

 

Was muss ich tun, wenn ich Kontakt zu einer infizierten Person hatte?

Wenn Sie engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit COVID-19 infiziert ist, wenn Sie von der kantonalen Kontakt-Tracing-Stelle kontaktiert wurden oder wenn eine Warnung durch die Covid-App erfolgt ist, begeben Sie sich in Selbst-Quarantäne und vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Personen. 

Sie können diese Quarantänedauer verkürzen, indem Sie sich frühestens am 7. Tag auf eigene Kosten testen lassen (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2). Bei einem negativen Ergebnis kann die Quarantäne aufgehoben werden. Sie sind jedoch verpflichtet, bis zum effektiven Ablauf der Quarantäne, d.h. bis zum 10. Tag, ausserhalb Ihrer Wohnstätte eine Maske zu tragen und einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Ausserdem muss das negative Ergebnis den zuständigen kantonalen Behörden weitergeleitet werden. Bitte beachten Sie die spezifischen Anweisungen Ihres Kantons. Fällt der Test positiv aus, gelten die Anweisungen zur Isolation gemäss Vorgaben des BAG.

Befolgen Sie die Anweisungen des Kantonsarztes und kontaktieren Sie die Hausärztin oder den Hausarzt oder das kantonale Ärztefon (Telefon 0800 33 66 55), sobald Symptome auftreten.

 

Was muss ich tun, wenn ich positiv auf COVID-19 getestet wurde?

Bei einem positiven Testergebnis bleiben Sie in Selbst-Isolation. Im Normalfall kann die Selbst-Isolation frühestens 48 Stunden nach Abklingen der Krankheitssymptome beendet werden. Es müssen aber mindestens 10 Tage seit dem Beginn der Symptome vergangen sein.

 

Muss ich mich bei der Hochschule Luzern melden, wenn ich Krankheitssymptome habe oder an COVID-19 erkrankt bin?

Studierende, die sich in den letzten zehn Tagen vor dem Erhalt eines positiven Test-Ergebnisses an der Hochschule Luzern aufgehalten haben, melden den positiven Covid-19-Befund so rasch wie möglich an ihre Studiengangleiterin oder an ihren Studiengangleiter und geben enge Kontaktpersonen an (Kontakt mit weniger als 1.5 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten ohne geeigneten Schutz, z.B. Trennwand oder Tragen von Hygienemasken).

Die Hochschule Luzern übermittelt die Angaben an die offizielle Contact-Tracing-Stelle des Kantons und unterstützt das Contact Tracing in der jetzigen Situation, um die Übertragungsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen. Damit kommt die Hochschule Luzern den Vorgaben des Rahmenschutzkonzepts des Kantons Luzern vom Oktober 2020 nach.

 

Weitere Informationen zum Umgang der Hochschule Luzern mit dem Coronavirus finden Sie HIER oder im Schutzkonzept.

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