Präsenzunterricht nur in absoluten Ausnahmefällen
An der Hochschule Luzern findet der Unterricht bis auf Weiteres online statt. Ausnahmen werden sehr restriktiv gehandhabt und sind nur dort zugelassen, wo eine spezifische Infrastruktur benötigt wird oder die Präsenz zwingend erforderlich ist, damit die Studierenden ihr Semester resp. Studium erfolgreich abschliessen können.
Generelle Maskentragepflicht
Für alle Personen, die sich in den Gebäuden der Hochschule Luzern und in deren Aussenbereichen aufhalten, gilt eine generelle Maskentragepflicht. Die Maske muss in allen Innen- und Aussenräumen der Hochschule Luzern getragen werden – und zwar unabhängig davon, ob der Abstand eingehalten werden kann oder nicht.
Abstands- und Hygienemassnahmen in den Gebäuden
Zum Schutz aller Personen, die sich in den Gebäuden der Hochschule Luzern aufhalten, gelten neben der Maskentragepflicht folgende Abstands- und Hygienemassnahmen:
- Die Einhaltung des erforderlichen Abstands von 1.5 Metern
- Regelmässiges Händewaschen und Desinfizieren
- Abstandsmarkierungen und Hinweise in den Gebäuden beachten
SwissCovid-App
Die Hochschule Luzern empfiehlt ihren Mitarbeitenden, Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden eindringlich, die SwissCovid-App zu nutzen, um mitzuhelfen, die Übertragungsketten schneller zu unterbrechen.
Bibliotheken
Ab dem 1. März 2021 sind in den Bibliotheken die Arbeitsplätze an allen Standorten für Studierende wieder zugänglich.
Ausleihe, Beratung und Zugang zum Freihandbereich sind möglich.
In allen HSLU-Bibliotheken gilt eine Maskentragepflicht.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf dem Blog der Bibliotheken: https://blog.hslu.ch/bibliothek/
Vorgehen bei einer COVID-19-Erkrankung:
Studierenden der Aus- und Weiterbildung, Mitarbeitenden sowie externen Besucherinnen und Besuchern ist es verboten, die Einrichtungen der Hochschule Luzern aufzusuchen, wenn:
- sie positiv auf COVID-19 getestet wurden
- sie typische Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen
- sie engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten (weniger als 1.5 Meter Abstand während mehr als 15 Minuten ohne Schutz)
Contact-Tracing-Massnahmen unterstützen
Studierende melden ein positives Covid-19-Testergebnis so rasch wie möglich an ihre Studiengangleiterin oder an ihren Studiengangleiter und geben enge Kontaktpersonen an (Kontakt mit weniger als 1.5 Metern Abstand während mehr als 15 Minuten ohne geeigneten Schutz, z.B. Trennwand oder Tragen von Hygienemasken).
Die Hochschule Luzern übermittelt die Angaben an die offizielle Contact-Tracing-Stelle des Kantons und unterstützt das Contact Tracing in der jetzigen Situation, um die Übertragungsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen. Damit kommt die Hochschule Luzern den Vorgaben des Rahmenschutzkonzepts des Kantons Luzern vom Oktober 2020 nach.
Weitere Informationen zum Vorgehen bei einer Erkrankung oder einem COVID-19-Verdachtsfall gibt es HIER.
Die aktuellen Informationen betreffend Coronavirus finden sich zudem jeweils hier:
Infoline des Bundesamtes für Gesundheit BAG:
+41 58 463 00 00, täglich 24 Stunden