- Während des Semesters dürfen Sie einer Nebenerwerbstätigkeit nachgehen.
- Ihre Arbeit ist bis 15 Stunden pro Woche meldepflichtig. Über 15 Stunden pro Woche ist sie bewilligungspflichtig.
- Bitte reichen Sie bei Wohnsitz im Kanton Luzern beim Amt für Migration Luzern (in anderen Kantonen gelten allenfalls andere Regeln) die folgenden Dokumente ein:
- Gesuchsformular 1
- Kopie Arbeitsvertrag (mind. arbeitgeberseitig unterzeichnet) mit Angabe von Pensum
- Kurze Gesuchsbegründung
- Aktuelle Studienbestätigung
- Während der Semesterferien darf Vollzeit gearbeitet werden.
Der Erwerb darf am Folgetag nach der Meldung aufgenommen werden.
Die gleichen Bedingungen gelten auch, wenn Ihr Studium ein obligatorisches Praktikum beinhaltet.
Bei all dem gilt, dass Studieren immer der Hauptzweck Ihres Aufenthaltes in der Schweiz bleiben muss und Ihre Arbeit Ihr Studium nicht verlängert.
° EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Tschechische Republik, Zypern; EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen