Ab dem 8. Februar 2021: Einreisende aus Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter ist als 72 Stunden. Anschliessend begeben sie sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt.
Ab dem 8. Februar 2021: In Zukunft müssen auch Einreisende aus Staaten oder Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko ihre Kontaktdaten angeben, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen.
Ab dem 1. Februar 2021 werden Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbussen bestraft werden.
Weitere Angaben zur Einreise in die Schweiz finden sie auf der Website des BAG und in der Medienmitteilung des BAG vom 13.1.2021 zu den neuen Massnahmen , resp. der Medienmitteilung des BAG vom 27.1.2021 .
Zu den konkreten Massnahmen an der HSLU konsultieren sie unsere Website .
Seit dem 25. Juni ist die SwissCovid App verfügbar, eine Contact Tracing App, die die bisherigen Contact Tracing Massnahmen weiter unterstützen soll. Der Download ist freiwillig, wird aber empfohlen. Infos zum Datenschutz findest du auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Ab dem 6. Juli 2020 gilt für den öffentlichen Verkehr schweizweit eine Maskenpflicht . Dies gilt für Zug, Bus, Schiff, Bergbahnen und sonstige öffentliche Transportmittel. Ab dem 15. August gibt es auch eine Maskenpflicht in Flugzeugen.
Ab 6. Juli müssen alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen sich während zehn Tagen in Quarantäne begeben . Die Liste dieser Länder und weitere Infos finden Sie hier . Weitere Hinweise zur Quarantäne finden Sie weiter unten.
Ab dem 2. November müssen die Hochschulen auf Fernunterricht umstellen. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe 2 erlaubt.
Eigenverantwortung bleibt wichtig: Vor einer Ansteckung schützen Sie sich, indem Sie die Hände regelmässig mit Seife waschen und Abstand halten. Befolgen Sie weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln .
Bitte beachten Sie, dass sich die Situation bei COVID-19 und seinen Einschränkungen sehr häufig ändern kann. Die genauesten Informationen erhalten Sie daher über die offiziellen Links, die wir in diesem FAQ-Abschnitt zitieren.
Quelle: Website BAG
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