Zulassungsbedingungen der Höhere Fachschule für Tourismus HFT
Für die Zulassung zum HFT-Studium wird eine abgeschlossene, anerkannte Berufsausbildung von mindestens drei Jahren verlangt. Dazu zählen folgende Abschlüsse:
- Fähigkeitszeugnis der kaufmännischen Lehrabschlussprüfung
- Berufsmaturität
- Diplom einer vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannten Handelsmittelschule
- Maturitätszeugnis
- Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen gewerblichen Lehre
Wer bei der Grundausbildung die Fächer Englisch und Finanz- und Kostenmanagement (Rechnungswesen) nicht oder mit einer ungenügenden Note abgeschlossen hat, muss in diesen Fächern eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Das erforderte Niveau entspricht demjenigen einer dreijährigen kaufmännischen Ausbildung. Zum Bestehen der Aufnahmeprüfung wird eine Mindestnote von 4.0 verlangt.
Die Studierenden müssen während der Ausbildung zu mindestens 60% in einer administrativen Funktion bei einem touristischen oder tourismusverwandten Arbeitgeber tätig sein. Die Arbeitsstelle muss bis Ende Mai des vorgesehenen ersten Studienjahres nachgewiesen werden und ist eine grundlegende Bedingung für die Aufnahme zum Studium.
Zulässig sind Stellen in touristischen Betrieben wie:
Praktische Tätigkeit während des Studiums
Die Studierenden müssen während der Ausbildung zu mindestens 60% in einer administrativen Funktion bei einem touristischen oder tourismusverwandten Arbeitgeber tätig sein. Die Arbeitsstelle muss bis Ende Mai des vorgesehenen ersten Studienjahres nachgewiesen werden und ist eine grundlegende Bedingung für die Aufnahme zum Studium.
Zulässig sind Stellen in touristischen Betrieben wie:
- Reise- oder Tourismusbüro
- Tour Operator
- Touristische Transportunternehmung
- Kur- und Kongresszentrum
- Hotel
- Fluggesellschaft
- Sportzentrum
- Eventorganisation
- Unternehmensabteilungen, die schwerpunktmässig im Tourismus-, Freizeit- und/oder Eventbereich tätig sind.

