| Rechtslehre und Tourismusrecht | |
Modulbeschrieb | Das Fach "Rechtslehre und Tourismusrecht" befasst sich mit dem allgemeinen Vertragsrecht im Allgemeinen und mit den für Touristikfachleute wesentlichen Bestimmungen des Pauschalreise- und Transportrechts. Die Studierenden erwerben in erster Linie Fach- und Methodenwissen, verbessern aber auch ihre Selbst- und Sozialkompetenz, indem sie rechtliche Standpunkte hinterfragen und alternative Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Zudem lernen sie die wichtigsten Verfahrensabläufe und -Prinzipien kennen und anwenden. Im Zentrum stehen die Informationsbeschaffung zur Rechtslage sowie das Erkennen und Lösen von rechtlichen Problemen. |
Übergeordnetes Richtziel | Die Studierenden kennen und verstehen die grundlegenden Regelungsinhalte des Vertrags- und Reiserechts und sind in der Lage, diese anhand konkreter Fälle anzuwenden und rechtliche Probleme zu lösen. |
Lernziele | Die Studierenden
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Inhalte | Allgemeines Vertragsrecht Vertragsabschluss - Erfüllung/Nichterfüllung des Vertrages - vertragliche und ausservertragliche Haftung Mietvertrag insbesondere Auflösung des Mietvertrages Arbeitsvertrag und L-GAV Gastgewerbe Rechte und Pflichten - insbesondere im Gastgewerbe Gastaufnahmevertrag Anwendungsbereich - Haftung des Gastwirtes Pauschalreisegesetz Geltungsbereich - Vertragsabschluss und AGB - Vertragsänderungen - Haftung Touristische Transportunternehmungen insbesondere Luftverkehr sowie Konzessionen - Haftung |
Unterrichtsmethoden (Lehr- und Lernformen) | Frontalunterricht; Diskussionen; Fallstudien; Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten. Das Schwergewicht liegt in der Behandlung von Rechtsfällen und der Erarbeitung entsprechender Lösungsansätze. Die Studierenden verbessern ihre Methoden- und Selbstkompetenz durch aktives, selbstgesteuertes Lernen, das Erkennen der gesetzlichen Systematik und das Sammeln von konkreten Informationen |
Literatur |
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Kompetenznachweis | Schriftliche Prüfung |

