Fachkurs Gerichtsnahe Mediation
Wie die klassische Mediation ist die gerichtsnahe Mediation ein selbständiges Verfahren, das durch eine zuständige Richterperson den Parteien vorgeschlagen werden kann.Die Mediation ist von den Räten in die neue eidgenössische Zivilprozessordnung (ZPO, i.K. 2011) aufgenommen worden. Zusammen mit den bereits bestehenden Mediationsartikeln im Jugendstrafrecht und dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren erhält die Mediation und damit verbunden das mediative Vorgehen im ordentlichen Gerichtsverfahren mehr Raum und Gewicht. Gemäss der neuen eidgenössischen Zivilprozessordnung besteht z.B. die Möglichkeit, den Parteien eine Mediation vorzuschlagen, anstatt wie bisher klassisch zu „richten“, bzw. ein Urteil zu fällen.
Die Justizbehörden aller Ebenen bieten nun unserer Gesellschaft ein Instrument an, welches Konflikte vertieft auch auf der emotionalen Ebene zu bearbeiten erlaubt. Das Aussprechen emotioneller Verletzungen löst bei Konfliktparteien oft ein erstes „Sich-Öffnen“ und Einschwenken auf einen Weg von gegenseitigem Verständnis und echter Akzeptanz aus. Selbsterarbeitete Lösungswege und Lösungen erleichtern den Parteien, beziehungsweise den Medianden, das Annehmen und Umsetzen der gemeinsam getroffenen Vereinbarung.
In Deutschland und Holland werden gerichtsnahe Mediationen durch Richter/innen, welche in Mediation ausgebildet sind, durchgeführt. Dabei werden Erfolgsquoten zwischen 55 und 75 % erzielt (Erfolg = abgeschlossene Vereinbarung zwischen den Medianden. Quelle: Vortrag GEMME, Luzern, 10. Juni 2009).
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