Zulassungsbedingungen
Prüfungsfreie Zulassung
Mit folgenden Abschlüssen ist die prüfungsfreie Zulassung zum Studium möglich:
- kaufmännische oder technische Berufsmaturität mit einschlägiger Lehre
- kaufmännische oder technische Berufsmaturität ohne einschlägige Lehre plus mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis (im kaufmännischen Bereich oder in der Informatik)
- andere Berufsmaturität bzw. gymnasiale Maturität plus mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis (im kaufmännischen Bereich oder in der Informatik)
- weitere gleichwertige Ausbildungen plus mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis (im kaufmännischen Bereich oder in der Informatik)
Übersicht Zulassungsbedingungen
Vorbildung | Zulassung | Zusätzliche Praxisanforderungen |
Berufsmatura technischer oder kaufmännischer Richtung | prüfungsfrei | Einschlägige Lehre (z.B. KV oder Informatik) |
Berufsmatura anderer Richtung | prüfungsfrei | ja, ein Jahr (1) |
| Gymnasiale Matura | prüfungsfrei | ja, ein Jahr (1) |
Wirtschaftsmittelschule (mit Berufsmatura) | prüfungsfrei | keine |
Höhere Fachschulen in den Bereichen Informatik oder Wirtschaft | prüfungsfrei (2) | keine |
Höhere Fachprüfungen in den Bereichen Informatik oder Wirtschaft | prüfungsfrei (2) | keine |
eidg. Fähigkeitszeugnis als kfm. Angestellter, Informatiker, Mediamatiker | keine | |
| andere eidg. Fähigkeitszeugnisse | ja, ein Jahr (1) | |
Bewerber ohne Berufsmatura oder gymnasiale Maturität | ja, ein Jahr (1) |
(1) Die Berufserfahrung muss überwiegend aus Tätigkeiten im kaufmännischen Bereich oder in der Informatik bestehen.
(2) Anrechnung einschlägiger Vorkenntnisse bis max. 60 ECTS Credits
Vorkenntnisse/Vorbereitungskurse
Fremdsprachige Studierende: Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit
Vorkenntnisse/Vorbereitungskurse
Fremdsprachige Studierende: Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit
Deutsch ist die Unterrichtssprache an der Hochschule Luzern - Wirtschaft. Was bedeutet sprachliche Studierfähigkeit an der Hochschule Luzern - Wirtschaft? Welche Voraussetzungen sind zur Befreiung von der Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit notwendig? Antworten zu diesen Fragen enthält unser Merkblatt.


