Zulassung und Vorbereitung
Die Voraussetzungen
Die Zulassung für Bachelor-Studiengänge an Fachhochschulen ist im eidgenössischen Fachhochschulgesetz und der entsprechenden Zulassungsverordnung geregelt.
Gemäss diesen Bestimmungen setzt ein Fachhochschulstudium grundsätzlich eine Maturität sowie entweder eine Grundausbildung oder eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem gewählten Studium verwandten Beruf voraus. Personen mit gleichwertigen Voraussetzungen können durch einen so genannten sur dossier Entscheid zum Studium zugelassen werden.
Die folgende Aufstellung enthält wichtige Bildungsbiographien von Studienanfängerinnen und -anfängern an der Hochschule Luzern - Wirtschaft und der entsprechenden Voraussetzungen:
Vorbildung | Zulassung | Zusätzliche Anforderungen |
Kaufmännische oder technische Berufsmaturität mit einschlägiger Lehre | prüfungsfrei | Keine |
Kaufmännische oder technische Berufsmaturität ohne einschlägige Berufslehre | prüfungsfrei | Mindestens 1 Jahr (Basis: 100%-Pensum) Arbeitswelterfahrung1 |
| Berufslehre mit anderen Berufsmaturitäten | prüfungsfrei | Mindestens 1 Jahr (Basis: 100%-Pensum) Arbeitswelterfahrung1 |
| Gymnasiale Matura / Abitur | prüfungsfrei | Mindestens 1 Jahr (Basis: 100%-Pensum) Arbeitswelterfahrung1 |
| Fachhochschulreife (Deutschland) | prüfungsfrei | Mindestens 1 Jahr (Basis: 100%-Pensum) Arbeitswelterfahrung1 |
| Wirtschaftsmittelschule mit Berufsmaturität | prüfungsfrei | Mindestens 1 Jahr (Basis: 100%-Pensum) Arbeitswelterfahrung1 |
| Fachmatura | prüfungsfrei | Mindestens 1 Jahr (Basis: 100%-Pensum) Arbeitswelterfahrung1 Zusatzqualifikationen sur dossier |
| Diplom Höherer Fachschulen in den Bereichen Wirtschaft oder Informatik | prüfungsfrei Anrechnung einschlägiger Vorkenntnisse bis max. 60 ECTS Credits möglich | Mindestens 1 Jahr (Basis: 100%-Pensum) Arbeitswelterfahrung1 |
| Andere vergleichbare Ausbildungen | Zulassung sur dossier | Aus den im Dossier aufgeführten Ausbildungs- und beruflichen Leistungen muss hervorgehen, dass die Bewerberin / der Bewerber über die erforderliche Allgemeinbildung, intellektuellen Voraussetzungen sowie die fachliche Vorbildung und Erfahrung für das Fachhochschulstudium verfügt. |
(1) Als Arbeitswelterfahrung anerkannt werden geregelte Tätigkeiten im kaufmännischen oder technischen, informatiknahen Bereich oder in der Informatik
Weitere Informationen:
Bundesgesetz über die Fachhochschulen
Verordnung über die Zulassung zu Fachhochschulstudien
Aufnahme- und Prüfungsordnung für das Studium an der Hochschule Luzern
Fremdsprachige Studierende: Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit
Fremdsprachige Studierende: Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit
Deutsch ist die Unterrichtssprache an der Hochschule Luzern - Wirtschaft. Was bedeutet sprachliche Studierfähigkeit an der Hochschule Luzern - Wirtschaft? Welche Voraussetzungen sind zur Befreiung von der Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit notwendig? Antworten zu diesen Fragen enthält unser Merkblatt.
Die erwarteten Vorkenntnisse in den Modulen Rechnungswesen und Mathematik entsprechen dem Niveau der kaufmännischen/technischen Berufsmaturität. Für Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, bietet die Hochschule Luzern - Wirtschaft Vorbereitungskurse an.


