Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben einem Lehrabschluss in einem einschlägigen Beruf der Architektur, in der Regel Hochbauzeichnerin bzw. Hochbauzeichner, ist eine erfolgreich abgeschlossene technische oder gestalterische Berufsmatura notwendig. Bei einem anderen Berufsabschluss klärt der Studiengangleiter die Eignung zum Architekturstudium individuell ab. Verfügen Sie über einen gymnasialen Abschluss und interessieren Sie sich für den gestalterisch und bautechnisch kreativen Beruf einer Architektin, eines Architekten, absolvieren Sie ein einjähriges Praktikum in einem Architekturbüro. Als Vorbereitung für Ihren Einstieg ins Praktikum bietet die Hochschule Luzern– Technik & Architektur den Kurs «Praktikum +» an, in welchem Sie grundlegendes Wissen zur praktischen Tätigkeit in einem Architekturbüro erhalten. Bitte konsultieren Sie uns vor Beginn eines Praktikums, damit wir mit Ihnen den optimalen Weg zum Architekturstudium planen können. Für Interessentinnen und Interessenten ohne Berufsmaturität besteht auch die Möglichkeit, -in das Zulassungsstudium einzutreten.Praktikum+
Wenn Sie für die Zulassung zum Studium Architektur oder Innenarchitektur keine einschlägige Berufserfahrung haben, müssen Sie vor Studienbeginn ein Praktikum in einem einschlägigen Beruf absolvieren. Das Praktikum+ vermittelt die Grundlagenkenntnisse, die es Ihnen erleichtern, eine Praktikumsstelle zu finden.
Wie sieht der Jahresplan für das Studienjahr 2011/12 aus?
Das Studienjahr 2011/12 beginnt am 19. September 2011 und endet am 14. Juli 2012. Für die neu eintretenden Studierenden beginnt das Studienjahr am Montag, 12. September 2011 mit einer obligatorischen Einführungswoche.
Wann ist die Anmeldefrist für das Studium?
Kandidatinnen und Kandidaten werden gebeten, sich bis zum 30. April 2012 schriftlich anzumelden. Spätere Anmeldungen werden akzeptiert.
Anmeldeformular
Weitere Auskunft gibt Ihnen gerne:
Prof. Christian Zimmermann
Studiengangleiter
T + 41 41 349 34 20
E-Mail: Christian Zimmermann
Informationen von A-Z
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