Behördenschulung «Einführung in das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht»
Im Auftrag der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) führt die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit eine Schulung zum neuen Erwachsenenschutzrecht durch.
Im Rahmen der Schulung werden die Neuerungen für die Behördenarbeit vermittelt: Die rechtlichen Grundlagen und die sich daraus ergebenden methodischen Konsequenzen stehen im Mittelpunkt. Die Schulung ist praxisbezogen aufgebaut, so dass die Teilnehmenden das erworbene Wissen direkt im Arbeitsalltag umsetzen können. Sie umfasst je nach Erfahrungshintergrund 6 bis 8 Tage und wird zwischen August 2012 und Juni 2013 mehrfach durchgeführt.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an die Mitglieder und Mitarbeitende der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB (Spruchkörper und unterstützende Dienste) sowie an die Mitglieder der administrativen und gerichtlichen Aufsichtsbehörden. Weitere Fachpersonen wie zum Beispiel Mitarbeitende von Amtsbeistandschaften oder Sozialen Diensten können – je nach Anzahl Anmeldungen (Behördenmitglieder haben Vorrang) – ebenfalls teilnehmen.
Inhalte
Die Schulung ist modular aufgebaut (4 Module à 2 Tage):
Modul 1: Instrumente und Aufgaben
Modul 2: Umgang mit psychisch beeinträchtigten Menschen
Modul 3: Abklärung und Entscheidfindung

