Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht
Sachverhaltsabklärung und Mitwirkung im Sozialhilfeverfahren
28. Oktober 2010
Sachverhaltsabklärung und Mitwirkung im Sozialhilfeverfahren
28. Oktober 2010
Das Sozialhilferecht ist Teil des Verwaltungsrechts und ist daher geprägt von einer Reihe von Verfassungsgrundsätzen. Im Sozialhilfeverfahren gilt grundsätzlich der Untersuchungsgrundsatz. Die Gesuch stellenden Personen sind jedoch zur Mitwirkung bei der Abklärung des Sachverhalts verpflichtet. Die Sozialhilfegesetze regeln die Mitwirkungs-, Auskunfts- und Informationspflichten zunehmend umfassender. Weitere Verfahrensfragen, wie z. B. diejenige nach dem Beweismass oder dem Umfang der Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen, sind oft nur geringfügig geregelt, meist verweisen die Sozialhilfegesetze auf das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht.
Anliegen und Ziele
Bei der Abklärung des Sachverhalts sind die Sozialhilfeorgane an Rechtsgrundsätze von grosser Bedeutung und Tragweite gebunden. Zudem ist es für alle Beteiligten wichtig, dass das Verfahren Klarheit und Sicherheit gewährleistet. Die Tagung verschafft einen Überblick über grundlegende und praktische Rechtsfragen und zeigt auf, was in der Rechtsanwendung bei der Verfahrensleitung zu beachten ist.
Zielpublikum
Die Tagung richtet sich an Juristinnen und Juristen, Sozialhilfesekretäre, Fachpersonen in Sozialämtern und Beratungsstellen, Behördenmitglieder aller Stufen der Sozialhilfe sowie Jurist/innen und Richter/innen von Verwaltungsgerichten, die sich mit sozialhilferechtlichen Fragen auseinandersetzen.
Programm
Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Referate

