Fachtagung
Einführung ins neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
22. bzw. 23. August 2012
Das geltende Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1907 wird am 1. Januar 2013 durch ein modernes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Die Neuerungen betreffen zum einen die Regelungen für schutzbedürftige Erwachsene (massgeschneiderte Massnahmen, Instrumente der Selbstvorsorge, gesetzliche Vertretungsrechte, Änderungen bei der fürsorgerischen Unterbringung und besserer Schutz von urteilsunfähigen Personen in Heimen), zum anderen die Professionalisierung der Behörden (interdisziplinäre Fachbehörden). Punktuell ergeben sich auch Neuerungen im Kindesschutz wie beispielsweise die obligatorische Prüfung der Verfahrensvertretung.Einführung ins neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
22. bzw. 23. August 2012
Im Zentrum des neuen Rechts stehen die individuellen Bedürfnisse und die Selbstbestimmung der Klienten und Klientinnen sowie ein ausgebauter Rechtsschutz. Die Berücksichtigung dieser Kernaspekte stellt an alle im Kindesund Erwachsenenschutz tätigen Fachpersonen hohe Anforderungen.
Die Tagung bietet interessierten Fachpersonen die Möglichkeit, sich rechtzeitig über die Neuerungen zu informieren.
Die Tagung richtet sich an
- Fachpersonen im Kindes- und Erwachsenenschutz (Behördenmitglieder, Behördensekretariate, Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen, private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen, abklärende Stellen)
- Fachpersonen mit Berührungspunkten zum Kindes- und Erwachsenenschutz (insbesondere Ärzte/Ärztinnen, Heimleitende)
- weitere Interessierte
Die Tagung will
Ziel der Tagung ist, die wichtigsten Neuerungen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts darzulegen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich im Rahmen von Wahlreferaten mit zwei Themenschwerpunkten vertieft auseinanderzusetzen.
Programm
Informationen zum Tagesprogramm finden Sie hier.
Informationen zu den Wahlreferaten finden Sie hier.
Kosten
Tagungsbeitrag: CHF 350.–
Bei der Anmeldung von fünf oder mehr Personen: 10% Rabatt auf den regulären Preis.
Anmeldung
Die Fachtagung ist auf ein sehr grosses Interesse gestossen, sodass wir uns entschieden haben, die Tagung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Das Programm vom 22. und 23. August ist identisch. Da wir bereits viele Anmeldungen für den 22. August haben, bitten wir Sie, sich nach Möglichkeit für den Donnerstag 23. August anzumelden. Anmeldeschluss ist der 10. Juni 2012.
Ziel der Tagung ist, die wichtigsten Neuerungen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts darzulegen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich im Rahmen von Wahlreferaten mit zwei Themenschwerpunkten vertieft auseinanderzusetzen.
Programm
Informationen zum Tagesprogramm finden Sie hier.
Informationen zu den Wahlreferaten finden Sie hier.
Kosten
Tagungsbeitrag: CHF 350.–
Bei der Anmeldung von fünf oder mehr Personen: 10% Rabatt auf den regulären Preis.
Anmeldung
Die Fachtagung ist auf ein sehr grosses Interesse gestossen, sodass wir uns entschieden haben, die Tagung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Das Programm vom 22. und 23. August ist identisch. Da wir bereits viele Anmeldungen für den 22. August haben, bitten wir Sie, sich nach Möglichkeit für den Donnerstag 23. August anzumelden. Anmeldeschluss ist der 10. Juni 2012.
Bei einem Rückzug der Anmeldung bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn bleiben 50% der Tagungskosten geschuldet. Bei einem Rückzug der Anmeldung später als zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen bleiben 100% der Tagungskosten geschuldet.
Kontakt
Tagungsleitung
Prof. Diana Wider
Tagungsadministration
Jlanit Schumacher
Kontakt
Tagungsleitung
Prof. Diana Wider
Tagungsadministration
Jlanit Schumacher

