Bologna-Reform
Mit der „Erklärung von Bologna“ im Jahr 1999 haben 29 europäische Länder – darunter auch die Schweiz – den Grundstein für eine umfassende Reform der Hochschullandschaft gelegt. Folgende Ziele sollen mit der Umsetzung dieser Reform erreicht werden:- Einführung eines Systems verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, das sich auf zwei Stufen stützt:
a) Bachelor-Stufe mit Abschluss nach mindestens drei Jahren
b) Master-Stufe mit Abschluss nach weiteren ein bis zwei Jahren - Modularisierung der Studiengänge: Aufgliederung im Sinne eines Baukastensystems
- Einführung eines Leistungspunktesystems ECTS (European Credit Transfer System)
- Förderung der Mobilität von Hochschulangehörigen
- zentrale Bedeutung der Berufsbefähigung auf der Bachelor- und Master-Stufe
Mit dem Bachelor-/Master-System ergeben sich neue Perspektiven. Ein Bachelor-Abschluss öffnet den Zugang zu einem Masterstudium sowie vielen Weiterbildungsangeboten, die je nach Zulassungbedingungen und spezifischen Voraussetzungen an einer Hochschule oder Universität im In- oder Ausland besucht werden können.
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