Zulassungsbedingungen
Bachelor-Studium
Als Zulassungsvoraussetzungen für das erste Studienjahr eines Bachelor-Studiums gelten eine anerkannte Matura, das Bestehen eines Zulassungsverfahrens sowie das Beherrschen der deutschen Sprache. In Ausnahmefällen kann von einer abgeschlossenen Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.
Detaillierte Angaben zu den Bachelor-Zulassungsbedingungen finden Sie hier.
Anmeldeschluss zu den Aufnahmeprüfungen ist jeweils Ende Februar.
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Master-Studium
Bedingung für die Zulassung zum Master-Studium ist ein Abschluss auf Bachelor- oder Diplomstufe einer Musikhochschule sowie das Beherrschen der deutschen Sprache. Bachelor-Studierende der Hochschule Luzern erreichen mit ihrem Bachelor-Abschluss eine spezifische Master-Qualifikation. Externe Studieninteressierte absolvieren eine Master-Aufnahmeprüfung (instrumentales Vorspiel /Vorsingen).
Detaillierte Angaben zu den Master-Zulassungsbedingungen finden Sie hier.
Anmeldeschluss zu den Aufnahmeprüfungen ist jeweils Ende Februar.
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Als Zulassungsvoraussetzungen für das erste Studienjahr eines Bachelor-Studiums gelten eine anerkannte Matura, das Bestehen eines Zulassungsverfahrens sowie das Beherrschen der deutschen Sprache. In Ausnahmefällen kann von einer abgeschlossenen Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.
Detaillierte Angaben zu den Bachelor-Zulassungsbedingungen finden Sie hier.
Anmeldeschluss zu den Aufnahmeprüfungen ist jeweils Ende Februar.
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Master-Studium
Bedingung für die Zulassung zum Master-Studium ist ein Abschluss auf Bachelor- oder Diplomstufe einer Musikhochschule sowie das Beherrschen der deutschen Sprache. Bachelor-Studierende der Hochschule Luzern erreichen mit ihrem Bachelor-Abschluss eine spezifische Master-Qualifikation. Externe Studieninteressierte absolvieren eine Master-Aufnahmeprüfung (instrumentales Vorspiel /Vorsingen).
Detaillierte Angaben zu den Master-Zulassungsbedingungen finden Sie hier.
Anmeldeschluss zu den Aufnahmeprüfungen ist jeweils Ende Februar.
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